Sozialmanagement, Master of Social Management

Fernstudiengang @ Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften 

Lesen Sie hier alles zum Fernstudium Sozialmanagement mit Abschlussziel Master of Social Management (MSM). Der Studiengang wird angeboten vom Anbieter Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Wolfenbüttel. Fragen zum Studium? Nutzen Sie die Studienberatung und schreiben Sie Ihre Frage oder Bewertung unten in die Kommentare.

Auf einen Blick

Anbieter Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule mit Sitz in Wolfenbüttel
Fachrichtung Gesundheit & SozialesSozialmanagement
Abschluss Master of Social Management (MSM)
Dauer 5 Semester
ECTS 120 Credit-Points
Unterrichtssprache Deutsch
Studieninhalte Grundlagen des Sozialmanagements, Rechtsgrundlagen des Sozialmanagements, BWL-Grundlagen des Sozialmanagements, Management des Organisationswandels, Personal-, Qualitäts- und Ressourcenmanagement, Informationsmanagement, Masterarbeit mit Kolloquium
Kursstart Wintersemester
Kosten
ab 379 € monatlich
ab 11370 € insgesamt
Mehr Infos Anbieterprofil anzeigen

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang „Sozialmanagement“ ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber 

entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss erworben hat, oder  an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (http://anabin.kmk.org) festgestellt und  eine fachlich einschlägige berufspraktische Erfahrung im sozialen Sektor von mindestens einem Jahr in Vollzeitbeschäftigung bzw. in Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nach Abschluss des vorangegangenen Studiums nachweisen kann.

Der Nachweis über die einschlägige berufspraktische Erfahrung kann auch über die erfolgreiche Ableistung des Anerkennungsjahres nach Erlangung der Bachelorprüfung „Soziale Arbeit“ erfolgen.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über für das Studium ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch 

das Deutsche Sprachdiplom der KMK (zweite Stufe),  die Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNdS),  die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2),  den TestDaF (nur bei Erreichen von 4 x TDN 4 oder besser),  die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung),  die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes,  das Große oder Kleine Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder  den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.

Studienberatung

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