Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden kann, wer über einen grundständigen Studienabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Abschluss) mit der Gesamtnote 2,0 in Studiengängen der Sozialen Arbeit verfügt und in der Regel eine mindestens 15-stündige, höchstens 30-stündige Berufstätigkeit in einem den inhaltlichen Schwerpunkte des Masterprogramms nachweislich zuzuordnenden Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit ausübt. Bei einer schlechteren Durchschnittsnote als 2,0 werden Bewerbungsgespräche geführt, die über eine Zulassung oder Ablehnung entscheiden.
Die Zulassung erfordert, dass entsprechende Vorkenntnisse im vorangegangenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium erworben wurden. In der Regel sind diese durch einen einschlägigen grundständigen Studienabschluss in einem Bachelorstudium mit mindestens 210 Credit Points nach ECTS nachgewiesen.
Alternativ kann zugelassen werden, wer über einen Studienabschluss aus einem anderen wissenschaftlichen Studiengang verfügt, der den Inhalten des Masterprogramms zuzuordnen ist, sowie eine mindestens vierjährige einschlägige berufliche Praxis im Schwerpunkt Bildung nachweisen kann.
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