Fernstudium Sozialmanagement
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Master of Social Management (MSM)Lesen Sie hier alles zum Fernstudiengang Sozialmanagement, Master of Social Management (MSM), postgradual, weiterbildend. Der Studiengang wird angeboten von der Hochschule Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Fragen zum Studium? Schreiben Sie Ihre Frage oder Bewertung in die Kommentare.
Hochschule | Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften |
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Fachrichtung | Gesundheit & Soziales, Sozialmanagement |
Abschluss | Master of Social Management (MSM), postgradual, weiterbildend |
Studieninhalte | Grundlagen des Sozialmanagements, Rechtsgrundlagen des Sozialmanagements, BWL-Grundlagen des Sozialmanagements, Management des Organisationswandels, Personal-, Qualitäts- und Ressourcenmanagement, Informationsmanagement, Masterarbeit mit Kolloquium |
ECTS | 120 ECTS-Punkte werden erworben |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Dauer | 5 Semester |
Immatrikulation | Wintersemester |
Semesterbeitrag | 1894 EUR |
Kosten gesamt | ab 11370 EUR |
Mehr Infos | Anbieterprofil Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften |
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang „Sozialmanagement“ ist, dass die Bewerberin oder der Bewerberentweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss erworben hat, oder
an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (http://anabin.kmk.org) festgestellt und
eine fachlich einschlägige berufspraktische Erfahrung im sozialen Sektor von mindestens einem Jahr in Vollzeitbeschäftigung bzw. in Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nach Abschluss des vorangegangenen Studiums nachweisen kann.
Der Nachweis über die einschlägige berufspraktische Erfahrung kann auch über die erfolgreiche Ableistung des Anerkennungsjahres nach Erlangung der Bachelorprüfung „Soziale Arbeit“ erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über für das Studium ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch
das Deutsche Sprachdiplom der KMK (zweite Stufe),
die Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNdS),
die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2),
den TestDaF (nur bei Erreichen von 4 x TDN 4 oder besser),
die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung),
die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes,
das Große oder Kleine Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder
den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Studienberatung
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