Daniel S. · vor 4 Monaten
Guten Tag, fällt ein Bachelor-Studium an der Hochschule des Landes (BW) für öffentliche Verwaltung unter den 2. Aufzählungspunkt der Zulsassungsvoraussetzung?
Danke und Gruß Daniel S.
- @Daniel S.Hallo Daniel,in den Master of Laws an der FernUni Hagen können Sie unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:- Sie haben einen Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben.- Oder Sie haben das Erste Juristische Staatsexamen/die Erste Juristische Prüfung bestanden.- Oder Sie haben ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen.- Oder Sie haben ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.Sie können von der Fachstudienberatung der Fakultät im Details prüfen lassen, inwieweit Ihr Abschluss und die absolvierten Module diesen Voraussetzungen entsprechen.
- Julia · vor 1 Monaten@Daniel S. Hallo Daniel,
hast du auf deine Frage bereits mehr Informationen bekommen? Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass die Studiengänge der Hochschulen für öffentliche Verwaltung BW nicht anerkannt werden, weil der Part Zivilrecht zu wenig behandelt wurde