Zulassungsvoraussetzungen
- Der Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ an der Universität des Saarlandes ist sowohl mit als auch ohne einen ersten Hochschulabschluss möglich.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten Hochschulabschluss müssen einen erfolgreich abgeschlossenen Hochschulabschluss vorweisen, jedoch nicht die erste juristische Prüfung/erstes juristisches Staatsexamen.
- Nachweis über eine mindestens einjährige einschlägige (d.h. rechtsnahe) Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss ist erforderlich.
- Bewerberinnen und Bewerber ohne einen ersten Hochschulabschluss müssen eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 77 Abs. 2 SHSG sowie eine mindestens dreijährige einschlägige rechtsnahe Berufserfahrung nachweisen.
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne ersten Hochschulabschluss ist das Bestehen einer Eignungsprüfung notwendig.
- Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC und beginnt nur im Wintersemester.
- Es ist zusätzlich möglich, ohne abgeschlossenes erstes Hochschulstudium Zugang zu erhalten, wenn mindestens ein Jahr Berufserfahrung im einschlägigen Bereich nachgewiesen wird.
Details
Der Master of Laws in „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken ist ein berufsbegleitender Fernstudiengang, der in vier Semestern abgeschlossen wird. Der Studiengang vermittelt wirtschaftsjuristische Kenntnisse und Fähigkeiten auf wissenschaftlichem Niveau, um Absolventen dazu zu befähigen, betriebliche Abläufe besser zu verstehen und rechtliche Lösungsansätze zu erarbeiten.
Die Lernziele umfassen die Entwicklung der Fähigkeit, juristische Denkweise zu verstehen und umzusetzen, um so übergreifende Lösungen zu erarbeiten. Dabei werden Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten vermittelt, darunter nationales und internationales Vertragsrecht, Kredit- und Kreditsicherungsrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, und Steuerrecht.
Das Studium ist modular strukturiert und umfasst insgesamt 60 Leistungspunkte bei einer Workload von 1.800 Stunden. Es beinhaltet Präsenzphasen am Ende jedes Semesters, mit insgesamt vier Präsenzphasen. Zugangsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftsingenieurwesen und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Der Studiengang wird durch 17 Professoren und Dozenten unterstützt und die Lehrinhalte werden durch Lehrbriefe vermittelt, die selbständiges Lernen ermöglichen.
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Studienberatung
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ich interessiere mich für Ihren Studiengang und habe folgenden Ausbildungshintergrund:
- Diplom in Niederlande-Deutschland-Studien mit Schwerpunkt Wirtschaft, WWU Münster
- Master in Peace- and Security Studies, Universität Hamburg
Seit 1,5 Jahren arbeite ich im Marketing- und Sales Team eines deutschen Biokunststoffherstellers in den USA.
Immer öfter müssen wir in unserem 4-Mann-starken Team vertragsrechtliche Angelegenheiten in Abstimmung mit der deutschen Muttergesellschaft regeln. Ich habe mir daher überlegt, mich in juristischen "Angelegenheiten" entsprechend weiterzubilden. Unser Geschäftsführer meinte nun, dass ein Master in "Commerical Law" (neben dem Beruf) eine gute Idee sei.
Mich würde daher interessieren, ob ich diesen Master mit meinem Ausbildungshintergrund - neben dem Beruf - absolvieren könnte.
Bitte teilen sie mir Ihre Meinung mit.
Danke & Gruß
Julia Dolfen
- a) Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule/kein Jura-Staatsexamen) und Berufstätigkeit
- b) ohne ersten Hochschulabschluss bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit Eignungsprüfung
Für a) Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule) und Berufstätigkeit ist mind. eine einjährige einschlägige d.h. rechtsnahe Berufserfahrung nach dem Erststudium erforderlich. Studierende, deren zum Zugang zum Fernstudium berechtigender Studienabschluss weniger als 210 Leistungspunkte (Credit Points - CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) aufweist, erhalten für das in den Zugangsvoraussetzungen geforderte Jahr einschlägige Berufstätigkeit max. 30 Leistungspunkte angerechnet. Näheres regelt § 2 Absatz 6 der Studien- und Prüfungsordnung.Für b) ohne ersten Hochschulabschluss bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit Eignungsprüfung muss eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung durch eine rechtsnahe Tätigkeit erworben worden sein.
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Ob Sie damit der Voraussetzung nach Berufstätigkeit entsprechen, erfragen Sie bitte beim Anbieter direkt.