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Studienberatung
Fragen zum Studium Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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ich interessiere mich für Ihren Studiengang und habe folgenden Ausbildungshintergrund:
- Diplom in Niederlande-Deutschland-Studien mit Schwerpunkt Wirtschaft, WWU Münster
- Master in Peace- and Security Studies, Universität Hamburg
Seit 1,5 Jahren arbeite ich im Marketing- und Sales Team eines deutschen Biokunststoffherstellers in den USA.
Immer öfter müssen wir in unserem 4-Mann-starken Team vertragsrechtliche Angelegenheiten in Abstimmung mit der deutschen Muttergesellschaft regeln. Ich habe mir daher überlegt, mich in juristischen "Angelegenheiten" entsprechend weiterzubilden. Unser Geschäftsführer meinte nun, dass ein Master in "Commerical Law" (neben dem Beruf) eine gute Idee sei.
Mich würde daher interessieren, ob ich diesen Master mit meinem Ausbildungshintergrund - neben dem Beruf - absolvieren könnte.
Bitte teilen sie mir Ihre Meinung mit.
Danke & Gruß
Julia Dolfen
- a) Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule/kein Jura-Staatsexamen) und Berufstätigkeit
- b) ohne ersten Hochschulabschluss bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit Eignungsprüfung
Für a) Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule) und Berufstätigkeit ist mind. eine einjährige einschlägige d.h. rechtsnahe Berufserfahrung nach dem Erststudium erforderlich. Studierende, deren zum Zugang zum Fernstudium berechtigender Studienabschluss weniger als 210 Leistungspunkte (Credit Points - CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) aufweist, erhalten für das in den Zugangsvoraussetzungen geforderte Jahr einschlägige Berufstätigkeit max. 30 Leistungspunkte angerechnet. Näheres regelt § 2 Absatz 6 der Studien- und Prüfungsordnung.Für b) ohne ersten Hochschulabschluss bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit Eignungsprüfung muss eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung durch eine rechtsnahe Tätigkeit erworben worden sein.
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Ob Sie damit der Voraussetzung nach Berufstätigkeit entsprechen, erfragen Sie bitte beim Anbieter direkt.