Voraussetzungen
Schulen des Zweiten Bildungswegs sind für Menschen ab 18 Jahren, die bereits Erfahrungen im Berufsleben erworben haben. Sie können ein Kolleg besuchen, wenn Sie
- eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder
- mindestens 2 Jahre berufstätig waren (mindestens 20 Wochenstunden)
Auf die Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden auch
- Zivildienst / Wehrdienst / Soziales Jahr / Entwicklungshilfe
- Erziehungszeiten
- Arbeitslosigkeit (bis zu einem Jahr)
Die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungsbedürftigen oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung werden auf die Berufstätigkeit voll angerechnet. Zeiten einer durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesenen Arbeitslosigkeit werden bis zu insgesamt einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet.
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UNZWAR WOLLTE ICH FRAGEN OB MAN MIT DER FACHHOCHSCHULREIFE ALS QUEREINSTEIGERIN ANFANGEN KANN BZW. DARF ?
was genau meinen Sie mit Quereinstieg? Möchten Sie die Schulzeit verkürzen aufgrund Ihrer Vorkenntnisse. Erst einmal müssen Sie den Voraussetzungen entsprechen, wenn Sie ein Kolleg wie das in Nürnberg besuchen wollen. Vorausgesetzt werden z.B.:
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte direkt ans Sekretariat der Schule, um eine mögliche Verkürzung zu besprechen.
Alternativ holen Sie Ihr Abitur per Fernstudium nach. An eine Fernschule können Sie häufig auch verkürzt das Abitur nachholen. Mehr Infos dazu: Fernstudium Fernabitur: 5 Top-Fernkurse im Überblick