Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerber müssen eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und/oder Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich vorweisen
- Bewerber müssen über PC-Anwenderkenntnisse verfügen
- technische Voraussetzung: Besitz eines Multimedia-PCs mit Internet-Zugang
- für detaillierte Prüfungsvoraussetzungen wird auf § 2 der oben genannten Verordnung verwiesen
- unterschiedliche Voraussetzungen gelten für die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Details
- der geprüfte Industriefachwirt-Kurs umfasst wirtschaftsbezogene Qualifikationen wie: Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Recht und Steuern sowie Unternehmensführung
- darüber hinaus beinhaltet er handlungsspezifische Qualifikationen wie: Finanzwirtschaft im Unternehmen, Produktionsprozesse, Marketing und Vertrieb, Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen sowie Führung und Zusammenarbeit
Der Kurs erstreckt sich bei einem Lernaufwand von ca. 10-12 Stunden pro Woche über eine Dauer von 18 Monaten und wird als Fernkurs angeboten. Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt eine Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer gemäß Verordnung vom 25.06.2010.
Die Teilnehmer sollen durch den Kurs umfassende Kenntnisse in den genannten wirtschaftsbezogenen und handlungsspezifischen Bereichen erlangen. Ziel ist es, sie optimal auf eine Tätigkeit im Industriebereich vorzubereiten und ihre Fähigkeiten in den genannten Themenbereichen zu vertiefen und zu professionalisieren.
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Studienberatung
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