Zulassungsvoraussetzungen
- Berufsausbildung und/oder Berufspraxis im käufmännischen oder verwaltenden Bereich
- Technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung der Immobilienwirtschaft und mindestens 1-jährige, einschlägige Berufspraxis
- Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und mindestens 2-jährige immobilienwirtschaftliche Berufspraxis
- Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3-jährige immobilienwirtschaftliche Berufspraxis
- Mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis
Details
Der Fernkurs „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“ erstreckt sich über einen Zeitraum von 20 Monaten. Während dieser Zeit werden den Teilnehmenden umfassende Kenntnisse über verschiedene Bereiche der Immobilienwirtschaft vermittelt.
Die Kursinhalte umfassen Themen wie die Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft, Unternehmenssteuerung und Kontrolle, Personalmanagement, Arbeitsorganisation und Qualifizierung, Immobilienbewirtschaftung, Bauprojektmanagement, Marktorientierung und Vertrieb, sowie spezifische Aufgaben der Maklertätigkeit und die Bedeutung von Präsentationstechniken und optischer Rhetorik.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses sind die Teilnehmenden in der Lage, komplexe Herausforderungen in der Immobilienbranche zu bewältigen, strategische Entscheidungen zu treffen und effektive Vertriebsstrategien zu entwickeln. Die Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer gemäß der Verordnung vom 25.01.08 ermöglicht den Absolventen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten offiziell zu zertifizieren.
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Studienberatung
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- ODER Sie können eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden 3-jährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis nachweisen.
- ODER Sie können eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis nachweisen.
- ODER Sie können eine mindestens 5-jährige Berufspraxis nachweisen.