Samstag, 19. Februar 2011
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wahrscheinlich bin ich schon ganz blöd im kopf, aber ich hab mal eine frage: wie packt man den studienbrief ins literaturverzeichnis?
eine idee hätte ich ja, aber ich weiß nicht, ob ich den studienbrief wie ein buch behandeln darf!
also mein vorschlag:
Reinmann, G. (2010). Instructional Design (S. 48-50, 52-60). Hagen: Kultur- und Sozialwissenschaften.

bitte um hilfe!
vor etwa 13 Jahren
·
#1120
Bei hausarbeiten.de bin ich schon öfter über Arbeiten gestolpert, bei denen ein Studienbrief zitiert wurde, hier zwei Beispiele wie es da gemacht wurde:

vgl. im folgenden H. Esselborn: Die literarische Science Fiction. Studienbrief der FernUniversität Hagen, Hagen, 2000, v.a. das erste Kapitel zur Abgrenzung der Gattung, S. 12 – 28.

Esselborn, Hans: Die literarische Science Fiction. Kursband. Hagen: FernUniversität 2005, S. 11.
vor etwa 13 Jahren
·
#1121
So wie von Isabella vorgeschlagen, würde ich es auch machen. Den Studienbrief einfach wie eine normale Monografie aufzählen, mit dem zusätzlichen Hinweis, dass es ein Studienbrief ist. Evtl. noch mit der Kursnummer bei der FernUni, das erleichtert das Finden des erwähnten Heftes.

Beim Nachschlagen in den Studienbriefen Literaturwissenschaft ist mir gerade aufgefallen, dass die Studienbriefe gar kein Impressum besitzen. Kennt sich da jemand aus, müssten die als Publikationen nicht ein Impressum besitzen?
Die Impressumspflicht schreibt das Presseordnungsrecht vor, in jeder periodischen Druckschrift muss ein Impressum veröffentlicht werden. Sinn und Zweck eines Impressums ist es, dass Behörden, Leser und Anzeigenkunden unter anderem feststellen können, aus welchem Verlagshaus die Publikation stammt und vor allem wer für den Inhalt, wer für welchen Teil der Publikation, presserechtlich verantwortlich ist. Ein Impressum muss die so genannten Herkunftsangaben, also die Verlagsadresse, die Geschäftsadresse und den Namen des Verantwortlichen, sowie den Namen und die Adresse der Druckerei beinhalten. Die Druckereiadresse ist wichtig, da sie benötigt wird, bei Einstweiligen Verfügungen um den Druck oder die Auslieferung zu stoppen. Ebenfalls müssen hier die Namen der Ressortleiter und Anzeigenleiter veröffentlicht werden. So können Betroffene von Streitfällen, zivilrechtlich oder strafrechtlich, die Verantwortlichen ermitteln und diese haftbar oder ihren Anspruch auf eine Gegendarstellung, bei einer Tatsachenbehauptung geltend machen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Printmedium#Rechtliche_Aspekte

Oder gibt es da keine Impressumspflicht, weil kein wirtschaftlicher (gewinnorientierter) Hintergrund besteht?
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