Kann ich im Teilzeitstudium zwei Modulprüfungen auf Dezember und März aufteilen – oder ist März nur ein Nachholtermin?

ich plane ein Teilzeitstudium im Wintersemester und möchte pro Semester zwei Module belegen. Bezüglich der beiden Prüfungszeiträume im Dezember und März habe ich eine Frage zur Organisation: Ist es möglich, die Prüfungen aufzuteilen – also eine Klausur im Dezember und die andere im März zu absolvieren? Oder ist der Termin im März primär als Nachholtermin (z. B. im Krankheitsfall) für den Dezember gedacht?

Danke für die Hilfe :)

1 Antwort

Hey Tobias!

Das hängt grundsätzlich stark von Hochschule und Studiengang ab. Um deine Frage konkret zu beantworten bräuchten wir also am besten noch diese Infos. 😊

Der Knackpunkt ist: Was steht in deiner Prüfungsordnung bzw. in den Infos zum konkreten Studiengang/Modul?

Ich konnte gemäß deiner Schilderungen zumindest die Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der FernUni Hagen mit entsprechenden Regularien ausfindig machen. Dort ist die Regelung:

Der Prüfungszeitraum im Dezember ist dort aktuell nicht einfach ein frei wählbarer zweiter Termin für neu belegte Module. Er richtet sich vor allem an Studierende, die eine „Prüfung wiederholen oder nachholen und die Teilnahmeberechtigung schon in einem früheren Semester erworben“ haben.

Für Module, die du im Wintersemester erstmals belegst, ist in der Regel der Prüfungszeitraum im März der reguläre Termin. Eine Aufteilung nach dem Muster „Modul 1 im Dezember, Modul 2 im März“ wäre dort also normalerweise nicht für zwei neu belegte Module vorgesehen.

Praktisch heißt das: Wenn du im Teilzeitstudium zwei Module im Wintersemester belegst, solltest du zunächst davon ausgehen, dass beide regulären Prüfungen im März liegen. Ob du eine Prüfung bewusst später schreibst oder verschiebst, hängt dann von den konkreten Prüfungs- und Wiederholungsregeln ab.

Falls es aber nicht um die FernUni Hagen geht, brauchen wir noch entsprechende Infos, wo du unterwegs bist. Denn an anderen Hochschulen können zwei Prüfungszeiträume auch tatsächlich zwei gleichwertige reguläre Termine sein.

MfG

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