Zulassungsvoraussetzungen
Um zum Fernstudium Bachelor Rechtliche Betreuung zugelassen zu werden, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife
Fachhochschulreife. Ein Nachweis der speziellen Sachkunde nach den §§ 23, 24 BtOG sowie der im Studium erworbenen Kenntnisse ist erforderlich für die Registrierung als Berufsbetreuer.
Details
Der Bachelor-Fernstudiengang Rechtliche Betreuung an der Hochschule Wismar vermittelt Studierenden in sieben Semestern die notwendigen Kenntnisse für die verantwortungsvolle Rolle eines Berufsbetreuers. Dabei wird umfangreiches Wissen in rechtlichen, kommunikativen und methodischen Bereichen bereitgestellt, um Betreute bestmöglich zu unterstützen und ihre Rechte zu wahren. Der Studiengang ist im Hinblick auf die Betreuungsreform 2023 aktualisiert und bietet praxisnahe Einblicke mittels flexibler Lernmethoden.
Nach drei Semestern erlangen Sie bereits die erforderliche Sachkunde für die Registrierung als Berufsbetreuer. Studieninhalte umfassen Betreuungsführung, sozialrechtliche Kompetenzen, betreuungsspezifische Kommunikation sowie Entscheidungsfindungsmethoden. Dies bereitet die Studierenden umfassend auf ihren Einsatz in beruflichen Kontexten vor.
Die Teilnehmer nehmen an Vor-Ort-Präsenzen und Live-Online-Veranstaltungen teil, um praxisnah fachspezifische Kenntnisse in kleinen Gruppen zu erwerben. Zudem ermöglicht eine Studien-App ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen.
- Nachweis der Sachkunde nach drei Semestern.
- Klausuren an 16 Prüfungsstandorten in Deutschland und Österreich.
- Vorbereitung auf den gehobenen Dienst und Eingliederung in hohe Vergütungsstufen gemäß § 8 VBVG.
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Studienberatung
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noch bei Ihnen noch ein Studium anfangen zu dürfen und gibt es einen Rabatt, wenn der Studierende eine Schwerbehindertenrente bezieht?
Freundliche Grüsse
M. Reutlinger
der Bachelor-Fernstudiengang „Berufsbetreuer“ am WINGS der Hochschule Wismar wird u.E. derzeit nur in einer Vollzeit-Variante angeboten (7 Semester).
Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Die Semesterbeiträge können Sie auch in Raten zahlen. Ermäßigungen können folgende Personengruppen in Anspruch nehmen: Mitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V., Mitglieder des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V., Mitglieder des Betreuungsgerichtstags e.V., Absolventen BeckAkademie, die nicht in das 3. Fachsemester eingestuft werden, Alumni der WINGS.