Zulassungsvoraussetzungen
Abitur oder Fachhochschulreife, ggf. auch eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung, in Verbindung mit einer einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung. Anstelle der Hochschulzugangsberechtigung genügt auch eine mindestens zweijährige abgeschlossene kaufmännische oder gewerbliche Berufsausbildung in Verbindung mit einer daran anschließenden, mindestens dreijährigen Berufserfahrung. Zusätzlich ist dan aber auch eine Eignungsprüfung abzulegen
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