Zulassungsvoraussetzungen
Erster Hochschulabschluss:Hochschulabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder ein anderer für die Soziale Arbeit relevanter Abschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,3 Berufstätigkeit:
Nachweis zu Studienbeginn einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach dem ersten Hochschulabschluss. Ein Berufspraktikum wird angerechnet. Bei einem anderen Studienabschluss als Sozialarbeit/ Sozialpädagogik ist eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit erforderlich.
Da es sich um einen weiterbildenden, also berufsbegleitenden Master-Studiengang handelt, ist eine Berufstätigkeit während des Studiums erforderlich.
Details
Der Studiengang verfolgt das Ziel, Fachkräften in der Sozialen Arbeit umfassende Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, Strukturierungs- und Leitungsaufgaben auf den unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen in Einrichtungen der Sozialen Arbeit zu erkennen, zu analysieren und kompetent zu bewältigen. Die Strukturierungs- und Leitungsaufgaben, die von den Fachkräften analysiert und bewältigt werden müssen, ergeben sich in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher, sozialpolitischer, personaler und organisationsbezogener Hinsicht.
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