Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für die Studiengangversion mit 60 ECTS ist
- ein Hochschulabschluss mit mindestens 240 ECTS
- oder mit mindestens 210 ECTS, wobei in diesem Fall die Studierenden einen Masterabschluss mit weniger als 300 ECTS erreichen
- oder mit mindestens 180 ECTS und eine einschlägig qualifizierte Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, wobei in diesem Fall die Studierenden einen Master-Abschluss mit weniger als 300 ECTS-Punkten erreichen.
Zulassungsvoraussetzung für die Studiengangversion mit 90 ECTS ist
- ein Hochschulabschluss mit mindestens 210 ECTS
- oder mit weniger als 210 ECTS sowie der Nachweis einer einschlägig qualifizierten berufspraktischen Erfahrung von mindestens einem Jahr. In diesem Fall erwerben die Studierenden einen Master-Abschluss mit weniger als 300 ECTS-Punkten.
Zulassungsvoraussetzung für die Studiengangversion mit 120 ECTS ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens 180 ECTS in der Fächergruppe:
- Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften
- Mathematik
- Naturwissenschaften
- dem Studienbereich Wirtschaftswissenschaften
- oder ein gleichwertiger Abschluss
Empfohlene Kenntnisse:
- Mathematik und Statistik
- Grundlagen des Gesundheitswesens
- Grundlagen der Gesundheitspolitik und der Gesundheitsökonomie
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe „GER-C1“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Im Rahmen des Propädeutikums können fehlende Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden.
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