Voraussetzungen
Sie müssen beim Beginn des Lehrgangs KOLLEG mindestens 18 Jahre alt sein und die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. Hierzu zählen auch die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes, Wehr- bzw. Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr. Arbeitslosigkeit wird auf die Berufstätigkeit angerechnet. Wenn der Nachweis über Ihre Berufstätigkeit nicht vollständig sein sollte, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Der Besuch des Lehrganges KOLLEG setzt voraus, dass Sie Ihren Arbeitsplatz aufgegeben haben.
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