Voraussetzungen
Sie starten an der Abendrealschule, wenn Sie:
beim Eintritt in den Bildungsgang das 18. Lebensjahr erreicht haben berufstätig sind oder mindestens 6 Monate berufstätig waren den Hauptschulbildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.Sie starten am Abendgymnasium, wenn Sie:
beim Eintritt in den Bildungsgang 18 Jahre alt und berufstätig sind einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens 2-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen können, z. B.: freiberufliche Tätigkeit, Dienstzeiten bei Bundeswehr und Bundespolizei, Familienhaushaltsführung mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Praktika bzw. schulpraktische Tätigkeiten (abhängig von der Wochenstundenzahl), Ehrenamt - Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen, die angerechnet werden.Als Absolvent/in der Abendrealschule starten Sie Ihre Weiterbildung am WbK auch ohne Nachweis der Berufstätigkeit und können dann das Fachabitur erreichen.
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