Voraussetzungen
Der Besuch des Abendgymnasium ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19. Lebensjahr vollenden; über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können; einen Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) erworben haben; selbstverständlich über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Sonderregelungen Die Führung eines Familienhaushaltes ist der erforderlichen Berufstätigkeit gleichgestellt. Die Dauer von nachgewiesener Arbeitslosigkeit kann auf die Zeit der erforderlichen Berufstätigkeit angerechnet werden. Aktuelle Arbeitslosigkeit ist kein Aufnahmehindernis. Sollten Sie nicht über einen Realschulabschluss verfügen, können Sie unseren einjährigen Vorkurs besuchen. Die Schuldauer beträgt dann vier Jahre. Sollten Sie die Fachhochschulreife oder die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase eines Gymnasiums bereits erworben haben, kann sich der Schulbesuch auf zwei Jahre verkürzen, wenn Sie die Fremdsprachenauflagen erfüllen.
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