Voraussetzungen
AbendhauptschuleIn die Abendhauptschule aufgenommen werden kann, wer
die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat volljährig ist und in einer Prüfung Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen hat. AbendrealschuleIn die Abendrealschule aufgenommen werden kann, wer
die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat volljährig ist und in einer Prüfung Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen hat. AbendgymnasiumIn das Abendgymnasium aufgenommen werden kann, wer
mindestens den Hauptschulabschluss mitbringt. volljährig, d.h. 18 Jahre alt ist beim Eintritt in die Einführungsphase eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann. und in einer Prüfung Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen hat.Die Führung eines Familienhaushalts oder Zeiten des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes sowie ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder Arbeitslosigkeit können auf die Berufstätigkeit angerechnet werden. Informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.
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