Voraussetzungen
Mindestalter von 19 Jahren bei Eintritt in die Einführungsphase. Somit beträgt das Mindestalter bei Eintritt in den ganzjährigen Vorkurs 18 Jahre. Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 36 Monate Berufstätigkeit bei Eintritt in die Einführungsphase. (Arbeitslosigkeit, die durch eine Bescheinigung des Arbeitsamts nachgewiesen wird, kann bis zu eineinhalb Jahren berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts (z.B. mit einem Kind) wird der Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten einer abgebrochenen Berufsausbildung können bis zur Hälfte der regulären Ausbildungsdauer anerkannt werden.) Berufstätigkeit Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, die ausreichen, um dem Unterricht in sinnvoller Weise folgen zu können. Wer im ersten Bildungsweg die Versetzung in die 12. Klasse erreicht hat, kann unmittelbar in die Kursphase eintreten.
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