Voraussetzungen
- Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt,
- vollendetes 18. Lebensjahr am 1. August des Aufnahmejahres,
- Besitz des einfachen oder erweiterten Realschulabschlusses, der Fachoberschulreife oder eines gleichwertigen Abschlusses (z.B. 10. Klasse Abschluss aus DDR-Zeiten)
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung oder
- eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt. Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres oder einer Tätigkeit in der Entwicklungshilfe sowie durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr werden anerkannt.
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