Zulassungsvoraussetzungen
Zugang mit Hochschulabschluss
Bewerben können sich Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf mindestens dem Niveau eines Masters, Diploms oder zweiten Staatsexamens aus den Fachrichtungen Psychologie, Pädagogik, Lehramt Grundschule bis einschließlich Sekundarstufe I, Sonder- oder Heilpädagogik sowie aus verwandten Fachrichtungen.
Nachweis von Kenntnissen
Die fachliche Eignung erfordert einschlägige Kenntnisse methodischer Grundlagen. Für Bewerbende, die solche Kenntnisse in Form von im Studium erworbenen Leistungsnachweisen nicht belegen können, ist die Teilnahme an einem entsprehenden Einführungsmodul im ersten Semester verpflichtend.
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Studienberatung
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