Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes oder eine entsprechende Dienstzeit bei der Bundeswehr oder dem Bundesgrenzschutz zählt. Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, umfangreichere Praktika, ein abgeleistetes freiwilliges soziales Jahr sowie nachgewiesene Arbeitslosigkeit angerechnet. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksregierung Münster. Nachweis der Fachoberschulreife oder erfolgreicher Abschluss einer Eignungsprüfung oder erfolgreiche Teilnahme an einem VorkursBewerber, die bereits über die Fachhochschulreife oder andere Vorbildungen verfügen, können nach einem Beratungsgespräch als „Quereinsteiger“ in ein höheres Semester eintreten.
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