Voraussetzungen
Um am Unterricht des Abendgymnasiums teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushalts zählt, nachweisen können. Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden Wehr- oder Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr, sowie eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit von bis zu 8 Monaten angerechnet.
Sie müssen bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig oder von Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein.
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Um am Unterricht des Abendgymnasiums teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushalts zählt, nachweisen können. Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden Wehr- oder Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr, sowie eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit von bis zu 8 Monaten angerechnet.
Sie müssen bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig oder von Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein.