Voraussetzungen
mindestens 17 Jahre alt Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zum Zeitpunkt des Schuleintritts berufstätig oder insgesamt 6 Monate berufstätig gewesen seinUm Ihren Schulabschluss an der TAS in Köln nachzuholen müssen Sie aktuell berufstätig sein (geringfügig beschäftigt) oder mindestens 6 Monate berufstätig gewesen sein. Bringen Sie als Nachweis das zutreffende Formular (PDF aktuell beschäftigt bzw. PDF in der Vergangenheit beschäftigt) mit zur Anmeldung bei der TAS. Auch der Nachweis einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wird hier anerkannt.
Als Berufstätigkeit gelten zum Beispiel folgende Nachweise:
ein Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung) Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) der Bundesfreiwilligendienst die Führung eines Familienhaushaltes (Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen)In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
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Leider finde ich nix dazu auf Ihre Seite
Gibt es auch die Möglichkeit aus dem
Ausland bei ihnen zu lernen .
MfG
Fam. Hoffmann