Zulassungsvoraussetzungen
Für die Lehrgangsteilnahme benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse, nur Interesse an kaufmännischen Aufgabenstellungen im Bereich Touristik.
Sie werden zur IHK-Prüfung zugelassen, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem 3-jährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und 3 Jahre Berufspraxis oder
- 5 Jahre Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten in der Tourismusbranche aufweisen. Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Diese Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.
- Technik: Sie benötigen einen Standard-Multimedia-PC mit Betriebssystem Windows und Internetzugang.

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