Zulassungsvoraussetzungen
Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sind als Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.
Das Fernstudium setzt im Unterschied zu den anderen Recht-Studiengängen der FSH keine rechtlichen Vorkenntnisse voraus. Dadurch eröffnet der erfolgreiche Abschluss für Studierende ohne rechtliche Vorkenntnisse den Zugang zu den weiterführenden Studiengängen der FSH (Rechtswirt/in (FSH), Assessorwirt/in jur. (FSH), Wirtschaftsjura) bzw. bei Vorliegen der universitären Voraussetzungen die Teilnahme an unseren Vorbereitungslehrgängen für die juristischen Staatsprüfungen (Anwalts-/Richterexamen).
Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen.
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Studienberatung
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