Zulassungsvoraussetzungen
Grundsätzlich ist Zulassungsvoraussetzung die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf, der rechtliche Bezüge aufweist (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe). In Ausnahmefällen können nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, im Einzelfall zugelassen werden.
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