Zulassungsvoraussetzungen
Als Teilnehmerkreis kommen Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen:
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer,
Steuerfachangestellte/Fachwirte,
Rechtsbeistände,
Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt,
Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.
Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme an unserem dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.
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Studienberatung
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