Zulassungsvoraussetzungen
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder Eine mindestens vierjährige Berufspraxis Für die Abschlussprüfung muss eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen werden Grundlegende mathematische KenntnisseErfahrungen & Bewertungen
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