Zulassungsvoraussetzungen
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin/Zahnarzthelferin bzw. Medizinische Fachangestellte oder eine vergleichbare Ausbildung und langjährige Berufserfahrung in der Arztpraxis; vorteilhaft ist eine Fortbildung als Leitende Arzthelferin/MFA oder eine vergleichbare Fortbildung.
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