N.G. · vor 3 Jahren
Guten Tag,
Erfülle ich die Zulassungsbedingubgen auch, wenn ich einen Bachelorabschluss in Gesundheitsmanagement habe und nicht die Berufspraxis?
Gruß N.G.
Erfülle ich die Zulassungsbedingubgen auch, wenn ich einen Bachelorabschluss in Gesundheitsmanagement habe und nicht die Berufspraxis?
Gruß N.G.
- @N.G. Hallo,
zum Kurs werden Sie zugelassen, wenn Sie Berufserfahrung aus einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf nachweisen können.
Darüber hinaus werden Sie zum Ende des Kurses zur IHK-Prüfung zugelassen, wenn Sie
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem 3-jährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und 3 Jahre Berufspraxis oder
- 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen.
Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO erbringen.