27.10.2025

Verlängerte Übergangsfrist für Bildungsleistungen: Erleichterung bei Umstellung auf neue Umsatzsteuerbefreiung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Oktober 2025 ein neues Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen veröffentlicht. Damit wurde eine Übergangsregelung bis Ende 2027 eingeführt, für die sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. eingesetzt hatte und die für mehr Planungssicherheit bei Bildungsträgern sorgen soll. 

Hintergrund ist die seit Anfang des Jahres 2025 in Kraft getretene neue Steuerbefreiung für bestimmte Bildungsleistungen. In der Umsetzung herrschte bislang Unsicherheit, da bundesweit abgestimmte Verwaltungsanweisungen fehlten. Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in einem Beitrag auf LinkedIn mitteilte, hatte dies in der Praxis zu Unklarheiten geführt.

Der DStV hatte sich demnach zusammen mit weiteren Fachleuten für eine klare Übergangsregelung eingesetzt. Beteiligt waren unter anderem Prof. Dr. Oliver Zugmaier, Dr. Markus Müller (KMLZ), Dr. Jörg Grune (INDICET Partners) und Prof. Rolf-R. Radeisen. Sie hätten auf die Notwendigkeit hingewiesen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Anwendung der Neuerungen hinauszuzögern.

Das nun verkündete Ergebnis sieht vor, dass Bildungseinrichtungen bis zum 31. Dezember 2027 Zeit haben, sich auf die neuen steuerlichen Vorgaben einzustellen. Damit soll eine reibungslosere Umstellung ermöglicht werden.

Ob das BMF-Schreiben tatsächlich für mehr Rechtssicherheit sorgt, bleibt laut DStV abzuwarten. Der Verband kündigte an, das Schreiben detailliert zu prüfen und die Auswirkungen in der Praxis zu beobachten.

Quelle: LinkedIn-Beitrag vom 25.10.2025
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