19.11.2025

Urteil gegen Proctoring: Biometrische Überwachung von Studierenden ist rechtswidrig

Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen mittels Gesichtserkennung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil vom 18. November 2025 ist ein Meilenstein für den Datenschutz im Hochschulbereich – und könnte weitreichende Folgen für die Prüfungspraxis an deutschen Universitäten haben.

Die Universität Erfurt setzte während der Corona-Pandemie die Software Wiseflow ein, um Studierende bei Online-Prüfungen zu überwachen. Die Anwendung nutzte Gesichtserkennung, um sicherzustellen, dass während der gesamten Prüfungszeit dieselbe Person vor dem Monitor sitzt. Die dabei erhobenen biometrischen Daten wurden zudem an den Cloud-Dienstleister Amazon Web Services (AWS) weitergeleitet.

Dagegen klagte die Lehramtsstudentin Jennifer Kretzschmar gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs). Nachdem das Landgericht Erfurt die Klage im November 2024 noch abgewiesen hatte, gab das Thüringer Oberlandesgericht der Studentin nun in zweiter Instanz Recht (Az.: 3 U 885/24).

Keine wirksame Einwilligung möglich

Das Gericht stellte klar: Die Verarbeitung biometrischer Daten bei Online-Prüfungen verstößt gegen Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Biometrische Daten dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und mit wirksamer Einwilligung verarbeitet werden.

Da Studierende faktisch keine Alternative zur Teilnahme an den überwachten Online-Prüfungen hatten, wenn sie ihr Studium fortsetzen wollten, konnte von einer freiwilligen Einwilligung keine Rede sein. Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz zu und erkannte die erlittene Rechtsverletzung sowie die damit verbundenen Ängste und Unsicherheiten an.

„Die Software hat starke Ängste in mir ausgelöst“

Jennifer Kretzschmar beschreibt ihre damalige Situation: „Die Software hat damals starke Ängste in mir ausgelöst. Ich wusste nicht, wie sie funktioniert und was mit meinen Daten passiert. Aber ich hatte keine andere Wahl, weil ich mit meinem Studium vorankommen wollte.“ Sie zeigt sich erleichtert über das Urteil: „Ich bin froh, dass das Gericht jetzt festgestellt hat, dass die Überwachung rechtswidrig war. Hoffentlich achtet die Universität die Grundrechte der Studierenden bei Prüfungen künftig.“

Proctoring: Spähsoftware gegen Studierende

Die Problematik von Proctoring-Software geht weit über Datenschutzfragen hinaus. Ein bereits 2021 von der GFF in Auftrag gegebenes IT-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass solche Software auch die Privatsphäre und IT-Sicherheit Studierender massiv beeinträchtigen kann.

Um Online-Prüfungen ablegen zu können, sind Studierende gezwungen, Anwendungen zu installieren, deren Funktionsumfang dem von Polizei und Geheimdiensten genutzter Spyware ähnelt. Die Software kann:

  • Alle besuchten Webseiten mitlesen
  • Auf die Zwischenablage zugreifen
  • Browser-Einstellungen verändern
  • Bildschirmaufnahmen erstellen
  • Mikrofon und Webcam dauerhaft aktivieren
  • Bei sogenannten „Room-Scans“ private Räume – oft Schlafzimmer – filmen

Diskriminierungsrisiko durch fehlerhafte Gesichtserkennung

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Studien zeigen, dass Gesichtserkennungssoftware bei Schwarzen Menschen und People of Color nicht zuverlässig funktioniert und höhere Fehlerquoten aufweist. Proctoring-Software birgt damit ein erhebliches Diskriminierungsrisiko.

Bedeutung über Hochschulen hinaus

„Big Brother hat keinen Lehrauftrag. Hochschulen sollten ihre Studierenden bei Prüfungen beaufsichtigen, nicht ausspionieren“, kommentiert GFF-Jurist David Werdermann das Urteil. Die Entscheidung habe Signalwirkung weit über den Hochschulbereich hinaus – etwa für den Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz oder in anderen öffentlichen und privaten Bereichen.

Was bedeutet das Urteil für Studierende?

Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts setzt klare Grenzen für die digitale Überwachung im Bildungsbereich. Hochschulen müssen bei der Gestaltung von Online-Prüfungen künftig stärker auf datenschutzkonforme Alternativen setzen.

Für Fernstudierende, die häufig auf digitale Prüfungsformate angewiesen sind, ist das eine wichtige Entwicklung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch im digitalen Prüfungsraum – und darf nicht dem Wunsch nach umfassender Kontrolle geopfert werden.

Quelle: freiheitsrechte.org
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