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Pauschale Anrechnung beruflicher Abschlüsse auf Hochschulstudiengänge: CHE-Studie fordert bessere Nutzung

Die Möglichkeit, beruflich erworbene Qualifikationen auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wird in Deutschland bislang nur zögerlich genutzt. Insbesondere pauschale Anrechnungsverfahren, bei denen bestimmte Aus- und Fortbildungsabschlüsse standardisiert auf Studienleistungen angerechnet werden, könnten stärker zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung beitragen. Das zeigt eine Studie des CHE Centrum für Hochschulentwicklung, die im Auftrag des Projekts MODUS der Hochschulrektorenkonferenz durchgeführt wurde.

Die Untersuchung analysiert den aktuellen Stand pauschaler Anrechnungsverfahren in Deutschland anhand einer bundesweiten Erhebung. Dabei wurden 43 Hochschulen identifiziert, die entsprechende Verfahren anbieten, darunter viele in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Neun Hochschulen wurden detailliert untersucht, um Erfolgsbedingungen und Herausforderungen zu analysieren.

Die Studie vergleicht zudem pauschale mit individuellen Anrechnungsverfahren. Während individuelle Anrechnungen eine Einzelfallprüfung erfordern, bieten pauschale Verfahren den Vorteil, dass sie einmal festgelegte Anrechnungsregelungen für alle Personen mit dem betreffenden Abschluss anwenden. Dadurch werden Anerkennungsverfahren transparenter und administrativ effizienter.

Wesentliche Ergebnisse sind:

  • Nutzung noch ausbaufähig: Trotz vorhandener Möglichkeiten nutzen viele Hochschulen pauschale Anrechnungsverfahren bislang nur in geringem Umfang. Oft fehlt es an Vertrauen in die Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse.
  • Starke Fachausrichtung: Die Verfahren werden vor allem in Studiengängen der Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Ingenieur- und Gesundheitswissenschaften angewandt. Einige Hochschulen ermöglichen mittlerweile eine pauschale Anrechnung im gesamten Bachelor-Angebot.
  • Kooperationen spielen eine Rolle: Viele Hochschulen arbeiten mit Fachschulen oder Kammern zusammen, um Anrechnungsverfahren zu vereinfachen. Es gibt jedoch auch Hochschulen, die pauschale Anrechnungen ohne externe Partner umsetzen.
  • Qualitätssicherung als Herausforderung: Die Feststellung der Gleichwertigkeit von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist ein zentraler Punkt. Hochschulen verlangen oft detaillierte Äquivalenzprüfungen, was die Einführung pauschaler Verfahren verzögert.

Die Studie enthält konkrete Vorschläge zur besseren Nutzung pauschaler Anrechnungsverfahren, unter anderem:

  • Die Einführung standardisierter Äquivalenzprüfungen, um Hochschulen die Entscheidung über Anrechnungen zu erleichtern.
  • Eine verbesserte Beratung und Information für Studieninteressierte und Hochschulen.
  • Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Akteuren der beruflichen Bildung, um Vertrauen in die Qualität beruflicher Abschlüsse zu stärken.

Mit einem Praxisleitfaden gibt die Untersuchung Hochschulen gezielte Empfehlungen, um pauschale Anrechnungsverfahren effizienter zu gestalten und deren Potenziale besser auszuschöpfen.

Pressemitteilung vom 10.3.2025
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