Neues Gesetz revolutioniert Studium: Integrierter Bachelor sorgt für mehr Flexibilität im Jurastudium an der FernUni Hagen
Das Jurastudium in Nordrhein-Westfalen wird mit einem neuen Gesetz flexibler, indem der Bachelor of Laws (LL.B.) ab 2025 als integrierter Abschluss im Staatsexamenstudium angeboten wird. Studierende können künftig zusätzliche Karrierewege einschlagen, ohne Mehraufwand in Kauf nehmen zu müssen. Das Gesetz tritt am 7. Mai 2025 in Kraft und gilt rückwirkend für Studierende seit März 2017.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 9. Oktober 2024 das neue Gesetz beschlossen, das als „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft“ den Bachelor of Laws (LL.B.) als Teil des juristischen Examensstudiums vorsieht. Studierende, die bestimmte Studienleistungen erbringen, erhalten den integrierten Bachelor automatisch, ohne das Staatsexamen absolvieren zu müssen. Zu diesen Leistungen zählen die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
Dank des neuen Abschlusses eröffnen sich für Absolvent/-innen zahlreiche Möglichkeiten: Der Zugang zu Masterstudiengängen sowohl auf Grund- als auch auf Weiterbildungsebene, der Berufseinstieg in die Privatwirtschaft, in den öffentlichen Dienst und in andere Felder wie Wissenschaften oder Journalismus werden erleichtert. Klassische juristische Berufe wie Richter oder Rechtsanwalt bleiben jedoch an das Bestehen des Staatsexamens gebunden.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität, die ebenfalls von der Reform betroffen ist, arbeitet an der Umsetzung der Änderungen. Details zur Berechnung der Bachelornote und zum Antragsverfahren sind in Klärung. Eine spezielle Internetseite und gezielte E-Mail-Informationen sollen Studierende über die Neuerungen aufklären.
EJP-Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/2024 begonnen haben, sollten die Frist bis zum 16. Februar 2025 beachten, um ohne zusätzliche Leistungen den neuen Titel zu erlangen. Dafür müssen sie rechtzeitig einen Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt stellen.
Mit dieser Gesetzesänderung verfolgt die nordrhein-westfälische Legislative das Ziel, das Jurastudium zu modernisieren und den Studierenden mehr Flexibilität in ihrer Ausbildung zu bieten. Es zeigt sich ein bedeutsamer Schritt hin zu angepassten Bildungswegen, um den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.
Quelle: FernUni-News vom 23.01.2025
Veröffentlicht am 23.01.2025 11:58 von Christian Wolf