Neuer Sozialbeitrag: FernUni-Studierende tragen ab Wintersemester 2025/26 zum Studierendenwerk bei
Ab dem Wintersemester 2025/26 müssen Studierende der FernUniversität in Hagen erstmals einen Sozialbeitrag von 16 Euro pro Semester an das Studierendenwerk Dortmund zahlen. Das hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks am 21. März 2025 entschieden. Ziel ist es, die Verwaltungskosten sowie soziale und kulturelle Angebote für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich gemeinsam zu finanzieren.
Die FernUniversität übernimmt dabei lediglich die Rolle der Beitragseinzieherin: Sie sammelt die Beträge ein und leitet sie vollständig an das Studierendenwerk Dortmund weiter. Eigenen Angaben zufolge war die Hochschule an der Entscheidung nicht beteiligt und profitiert auch nicht finanziell davon. Die offiziellen Gebührenbescheide sollen im Dezember 2025 verschickt werden.
Rechtliche Grundlage bietet das Studierendenwerksgesetz Nordrhein-Westfalen, das auch die FernUniversität in den Zuständigkeitsbereich des Dortmunder Studierendenwerks einordnet. Hintergrund des Beitrags ist die Einbeziehung aller Studierenden in die solidarische Finanzierung der Angebote.
Fernstudierende können zahlreiche Leistungen des Studierendenwerks in Anspruch nehmen, darunter psychologische Beratung, Sozial- und Finanzberatung, Notfallhilfen sowie kulturelle Veranstaltungen. Viele dieser Angebote stehen mittlerweile auch digital zur Verfügung.
Quelle: FernUni vom 10.11.2025
Veröffentlicht am 11.11.2025 11:24 von Christian Wolf
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