23.12.2024

Nach BAföG-Reform: 1000 Euro Studienstarthilfe als Unterstützung für Studierende

Die Studienstarthilfe erleichtert jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Einstieg ins Studium, indem sie einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro bietet. Im Jahr 2024 haben 112 Studierende von dieser Unterstützung profitiert. Die Förderung richtet sich an Studierende, die vor dem Studium Sozialleistungen erhalten haben.

Erstmals wurde in diesem Jahr die Studienstarthilfe in Mecklenburg-Vorpommern an 112 Studierende vergeben. Diese Neuerung war durch die BAföG-Reform möglich geworden, die eine größere Unterstützung für junge Menschen, die vor ihrem Studium auf Sozialleistungen angewiesen waren, vorsieht. Die Höhe der Hilfszahlungen beträgt jeweils 1.000 Euro.

Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich bei der Studienstarthilfe um einen einmaligen, aus Bundesmitteln gewährten Zuschuss, der nicht auf andere Sozialleistungen oder das BAföG angerechnet wird und auch nicht zurückgezahlt werden muss. Bildungsministerin Simone Oldenburg äußerte, dass der Start ins Studium oft mit zusätzlichen Kosten verbunden sei, wie etwa der Anschaffung neuer Lernmittel und des Einrichtens einer Unterkunft. Deshalb sei eine solche finanzielle Förderung von großer Bedeutung für die Chancengerechtigkeit.

Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss diese ab Studienbeginn und bis spätestens zum Ende des Monats, der auf den Monatsbeginn des Studiums folgt, elektronisch über das Portal „BAföG Digital“ beantragen. Notwendige Unterlagen wie Immatrikulationsnachweise und Bestätigungen über bisherige Sozialleistungen müssen ebenfalls digital eingereicht werden. Dabei ist auch eine BundID zur Identifizierung erforderlich.

Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die bei Einschreibung in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz jünger als 25 Jahre sind und im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen wie Bürgergeld oder ähnliche Unterstützungen bezogen haben.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.12.2024
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