Integrierter Bachelor of Laws in NRW: Neue Option für Jurastudierende an der FernUni Hagen ab Mai 2025
Ab dem 7. Mai 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen eine bedeutende Neuerung für Jurastudierende in Kraft: Wer im Studiengang zur Ersten Juristischen Prüfung (EJP) etwa an der FernUni Hagen eingeschrieben ist, kann künftig zusätzlich den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben. Dies geht auf eine Gesetzesänderung des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes zurück, die am 9. Oktober 2024 beschlossen wurde.
Der integrierte Bachelor ist kein eigenständiger Studiengang, sondern wird im Rahmen des klassischen Jurastudiums verliehen. Wer die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich absolviert hat und die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach dem Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) erhält, kann den LL.B. beantragen. Damit wird das klassische Jurastudium um einen zusätzlichen akademischen Abschluss erweitert.
Dieser Bachelorgrad ermöglicht Jurastudierenden den Zugang zu Masterstudiengängen, insbesondere zum „Master of Laws (LL.M.)“. Der reguläre Studiengang „Bachelor of Laws“ bleibt davon unberührt.
Um den integrierten Bachelor zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 JAG NRW oder bereits erfolgte Teilnahme daran.
- Erfolgreicher Abschluss des universitären Schwerpunktbereichs.
Entscheidend ist, dass die entsprechenden Studienleistungen nach dem 31. März 2017 erbracht wurden. Mindestens eine Teilleistung muss diesem Stichtag entsprechen.
Bemerkenswert ist, dass der integrierte Bachelor auch für Studierende offen ist, die die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden haben. In diesem Fall müssen sie jedoch die universitäre Schwerpunktprüfung absolvieren, um den Abschluss zu erhalten.
Die Beantragung des integrierten Bachelorgrades ist ab dem 7. Mai 2025 möglich. Das Verfahren erfolgt in zwei Schritten:
- Prüfung der Voraussetzungen durch das Justizprüfungsamt (in Hamm, Köln oder Düsseldorf). Eine Zulassungsbescheinigung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wird ausgestellt.
- Ausstellung des Bachelorzeugnisses durch die Universität, an der die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden wurde.
Weitere Details zum Antragsprozess sollen in den kommenden Monaten veröffentlicht werden.
Die Einführung des integrierten Bachelors ist Teil einer Reform des Jurastudiums in NRW. Das Ziel ist es, das Studium praxisnäher zu gestalten und Studierenden, die nicht die klassischen juristischen Berufszweige anstreben, eine zusätzliche Qualifikation zu bieten. Gleichzeitig bleibt der Zugang zu Berufen wie Richterin, Staatsanwalt oder Rechtsanwältin weiterhin über das klassische System der zwei Staatsexamina möglich.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Auswirkungen der Reform bis 2029 evaluiert werden. Anschließend soll der Landtag über mögliche Anpassungen informiert werden.
Mit dem integrierten Bachelor schafft NRW eine zusätzliche Perspektive für Jurastudierende, ohne das traditionelle Jurastudium grundlegend zu verändern. Der neue Abschluss bietet eine Möglichkeit zur internationalen Vergleichbarkeit und erleichtert den Zugang zu weiterführenden Studiengängen.
Studierende sollten allerdings abwägen, ob der reguläre „Bachelor of Laws“ nicht besser zu ihren individuellen Karriereplänen passt. Dieser Studiengang ist modular aufgebaut und ermöglicht es, frühzeitig Schwerpunkte zu setzen. Das klassische Jurastudium erfordert hingegen eine umfassende Zwischenprüfung und Praktika, die nicht in jedem Karriereweg erforderlich sind.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit der Einführung des integrierten Bachelors ein deutliches Zeichen gesetzt, dass das Jurastudium flexibler und zukunftsorientierter werden soll.
Quelle: FernUniversität Hagen vom 17.12.2024
Veröffentlicht am 06.01.2025 07:00 von Christian Wolf