FernUni Hagen: Senat vertagt Wahl studentischer Kommissionsmitglieder nach Protest des AStA
Am 6. Mai 2026 hat der Senat der FernUniversität in Hagen die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für mehrere Senatskommissionen durchgeführt. Während die meisten Statusgruppen wie geplant abstimmen konnten, wurde die Wahl der studentischen Mitglieder in zwei Kommissionen auf Antrag vertagt. Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung der Wahlvorschläge für die Studierendenvertretung.
Der Beschluss zur Vertagung erfolgte mehrheitlich im Senat und stieß auf deutlichen Protest des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), der seine Kritik öffentlich machte. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten Rektor Prof. Dr. Stefan Stürmer und der neue Senatsvorsitzende Prof. Dr. Thomas Bedorf, dass die Vertagung auf Basis der geltenden Geschäftsordnung erfolgte. Sie betonten, dass die Rechte aller Senatsmitglieder gewahrt blieben und die studentische Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung weiterhin sichergestellt sei.
Die Nachwahl der studentischen Kommissionsmitglieder ist für die nächste Senatssitzung am 3. Juni 2026 vorgesehen. Bis zu diesem Termin werden sich die betroffenen Kommissionen nicht konstituieren, sodass die Studierenden nach der Wahl uneingeschränkt beteiligt werden können.
Die Debatte um die Beteiligung von Studierenden in Hochschulgremien ist an der FernUniversität Hagen kein Randthema: Mit über 72.000 eingeschriebenen Studierenden im Wintersemester 2024/25 zählt sie zu den größten Hochschulen Deutschlands, und studentische Interessenvertretung hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Erst im Mai 2026 wurde Prof. Dr. Thomas Bedorf zum neuen Senatsvorsitzenden gewählt, während Rektor Prof. Dr. Stefan Stürmer seit 2025 die Leitung der Universität innehat. Beide Führungspersönlichkeiten heben die Bedeutung einer demokratischen Mitbestimmung und einer lebendigen Diskussionskultur im Senat hervor.
Für die Studierenden bedeutet die aktuelle Entscheidung, dass ihre Stimme in den Senatskommissionen nachgeholt wird und die Mitwirkung weiterhin auf rechtlich gesicherter Basis erfolgt. Die Situation verdeutlicht, wie wichtig klare Regelungen und transparente Verfahren für die akademische Selbstverwaltung an einer Fernuniversität dieser Größenordnung sind.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.05.2026
Veröffentlicht am 08.05.2026 14:29 von Christian Wolf