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Studium ohne Abitur: Das sind die Regelungen der Bundesländer

Ein Studium ohne klassisches Abitur ist längst keine Ausnahme mehr in Deutschland. Für viele Menschen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen und mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, bieten sich zunehmend Chancen, auch ohne schulische Hochschulreife ein Studium aufzunehmen. Hintergrund sind sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch der zunehmende Fachkräftemangel in vielen Branchen.

Alle 16 Bundesländer haben ihre eigenen gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Zugangsvoraussetzungen geschaffen, um beruflich Qualifizierten ein Studium zu ermöglichen – insbesondere in Form einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Diese erlaubt ein Studium in Studiengängen, die fachlich zur bisherigen beruflichen Qualifikation passen. Der Zugang zu allgemeinen Studiengängen ist hingegen häufig weiterhin an eine Aufstiegsfortbildung oder einen Meistertitel gekoppelt.

Dieser Artikel zeigt im Detail, welche Regelungen in welchem Bundesland gelten, welche Nachweise notwendig sind und welche alternativen Wege – wie Eignungsprüfungen oder Probestudium – offenstehen.

Das ist der rechtliche Rahmen in Deutschland

In Deutschland ist der Hochschulzugang in erster Linie Ländersache – das heißt, jedes Bundesland kann eigene gesetzliche Regelungen erlassen. Allerdings gibt es auf Bundesebene durch die Kultusministerkonferenz (KMK) abgestimmte Empfehlungen, die für mehr Einheitlichkeit sorgen. Seit einem KMK-Beschluss im Jahr 2009 sind Hochschulen bundesweit verpflichtet, beruflich Qualifizierten den Zugang zu einem Studium zu ermöglichen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich existieren drei Wege für ein Studium ohne (Fach-)Abitur:

  • Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung: Personen mit einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildung wie Fachwirtin, Betriebswirtin, Technikerin oder Erzieherin erhalten in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Diese berechtigt sie zur Wahl jedes Studienfachs – auch ohne schulische Hochschulreife.
  • Fachgebundener Hochschulzugang auf Basis beruflicher Qualifikation: Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung in einem bestimmten Berufsfeld vorweisen kann, darf einen fachlich entsprechenden Studiengang aufnehmen. Für die fachliche Entsprechung gelten oft enge Vorgaben. Häufig sind zusätzliche Bedingungen wie eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium vorgesehen.
  • Individuelle Prüfung und Sonderwege: Einige Bundesländer ermöglichen auch ohne Berufsausbildung oder mit untypischen Berufsbiografien den Zugang, wenn Bewerber*innen etwa eine lange Berufserfahrung oder einschlägige Fortbildungen nachweisen können. Auch hier entscheidet eine Eignungsfeststellung über die Zulassung.

Die Umsetzung dieser Wege erfolgt durch Landeshochschulgesetze und begleitende Verordnungen. Dabei unterscheiden sich die Details – etwa zur Dauer der notwendigen Berufstätigkeit, zum Umfang der Anrechnung von Familienarbeit oder zum Vorliegen von Beratungsgesprächen – teils erheblich. So kann ein Studiengang in Berlin andere Zugangsvoraussetzungen haben als derselbe Studiengang in Bayern.

Studium ohne Abitur in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ermöglicht das Landeshochschulgesetz (§ 58 LHG) in Verbindung mit der BerufsHZVO beruflich Qualifizierten unter bestimmten Bedingungen den Zugang zu einem fachlich passenden Studium – auch ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem Bereich, der inhaltlich mit dem angestrebten Studiengang verwandt ist. Zusätzlich muss eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel bis zu drei Jahren nachgewiesen werden.

Ein besonderes Merkmal in Baden-Württemberg ist das verpflichtende Beratungsgespräch an der Hochschule, das vor der Bewerbung zu führen ist. Weiterhin ist eine Eignungsprüfung erforderlich, die von den staatlich anerkannten Hochschulen selbst durchgeführt wird. Ein Probestudium als Alternative zur Prüfung ist nicht vorgesehen.

Interessant ist die Möglichkeit der Anrechnung von Familienarbeit: Wer über mehrere Jahre eigenverantwortlich einen Haushalt mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person geführt hat, kann sich diese Zeit teilweise als berufliche Erfahrung anerkennen lassen. Insgesamt verfolgt das Land einen strukturierten, aber anspruchsvollen Zugangspfad für fachlich vorqualifizierte Bewerber und Bewerberinnen.

Studium ohne Abitur in Bayern

Bayern hat den Hochschulzugang ohne Abitur im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie in der Qualifikationsverordnung (QualV) geregelt. Personen mit einer mindestens zweijährigen fachlich passenden Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können sich für ein Studium an Hochschulen des Freistaats bewerben. Bei einem Aufstiegsstipendium genügt eine zweijährige Berufspraxis.

Vor dem eigentlichen Zugang muss ein Beratungsgespräch an der gewählten Hochschule stattfinden. Anschließend ist entweder eine Eignungsprüfung zu bestehen oder ein Probestudium von zwei bis maximal vier Semestern zu absolvieren. Wer das Probestudium erfolgreich abschließt, kann auf die Eignungsprüfung verzichten.

Bayern gewährt einen fachgebundenen Zugang – das bedeutet, der Studiengang muss grundsätzlich mit der Berufsausbildung inhaltlich verwandt sein. Das gilt insbesondere für Universitäten. Die Regelungen sind jedoch offen genug gestaltet, um auch über individuelle Eignungsfeststellungen einen flexibleren Zugang zu ermöglichen.

Studium ohne Abitur in Berlin

Das Berliner Hochschulgesetz (§ 11 BerlHG) bietet ebenfalls einen Weg zum Studium ohne schulische Hochschulreife. Zentral ist die Voraussetzung einer mindestens zweijährigen fachlich passenden Berufsausbildung. In Berlin wird der Zugang pragmatisch gehandhabt: Eine Eignungsprüfung ist nur dann verpflichtend, wenn kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und gewünschtem Studienfach besteht.

Ein Probestudium ist in Berlin nicht vorgesehen, was bedeutet, dass Bewerber und Bewerberinnen sich entweder direkt über den beruflichen Werdegang qualifizieren oder – bei fachfremdem Interesse – die Eignungsprüfung bestehen müssen.

Damit bietet Berlin einen vergleichsweise klar strukturierten Zugang für beruflich Qualifizierte, wobei der Fokus stark auf der fachlichen Relevanz der bisherigen Tätigkeit liegt. Die Hochschulen haben Spielraum, auf Einzelfälle einzugehen, müssen sich dabei aber an den rechtlich definierten Rahmen halten.

Studium ohne Abitur in Brandenburg

In Brandenburg regelt das Brandenburgische Hochschulgesetz (§ 10 BbgHG) in Verbindung mit dem Landeshochschulzulassungsgesetz die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur. Bewerber benötigen mindestens einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Realschule), eine fachlich entsprechende, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel zwei Jahren.

Besonders auffällig in Brandenburg: Eine Eignungsprüfung ist nicht verpflichtend, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind. Ebenso wird kein Probestudium angeboten oder gefordert. Damit setzt Brandenburg auf einen formalen, aber verhältnismäßig direkten Zugang für beruflich Qualifizierte, die sich gezielt für ein verwandtes Studienfach entscheiden.

Die Regelungen lassen sich als zugänglich und effizient beschreiben – vorausgesetzt, die berufliche Qualifikation passt inhaltlich zum gewünschten Studium.

Studium ohne Abitur in Bremen

Bremen bietet eine der umfassendsten und vielfältigsten Regelungen zum Studium ohne Abitur in Deutschland. Das Bremische Hochschulgesetz (§§ 33 und 35 BremHG) sowie die zugehörige Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife erlauben eine ganze Reihe von Zugangskonstellationen. Grundsätzlich kann eine abgeschlossene Berufsausbildung von zwei bis drei Jahren mit einer entsprechenden Berufserfahrung zum Studium berechtigen. Zusätzlich bestehen flexible Alternativen, etwa ein erfolgreich absolviertes Probestudium, eine Eignungsprüfung oder ein weiterbildendes Zertifikatsstudium mit mindestens 60 ECTS-Punkten an einer Hochschule in Bremen.

Auch außergewöhnliche berufliche Wege werden berücksichtigt: Bewerber und Bewerberinnen können ihre Eignung auch durch außerhochschulisch erworbene Kenntnisse, künstlerische oder soziale Tätigkeiten oder den Besuch bestimmter Bildungsmaßnahmen nachweisen – sofern diese in einem Auswahlverfahren als gleichwertig anerkannt werden.

Besonders bemerkenswert ist die Offenheit des Systems: Ein erfolgreich absolviertes Studium mit 60 ECTS an einer Fachhochschule in Bremen kann die Fachbindung aufheben, also zu einem allgemeinen Hochschulzugang führen. Auch ein Probestudium von bis zu vier Semestern ist möglich. Bremen verfolgt damit einen besonders inklusiven und differenzierten Ansatz.

Studium ohne Abitur in Hamburg

In Hamburg wird der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte durch § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes geregelt. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und in der Regel eine drei- bis zweijährige einschlägige Berufstätigkeit – in Ausnahmefällen kann auch eine kürzere Berufserfahrung (ab zwei Jahren) ausreichen.

Wenn die berufliche Vorbildung nicht eindeutig mit dem gewünschten Studiengang verwandt ist, verlangt Hamburg eine Eignungsprüfung. Alternativ dazu kann ein Probestudium von mindestens einem Jahr absolviert werden. Dieses ersetzt dann die Prüfung.

Positiv hervorzuheben ist, dass Zeiten der Kindererziehung, Pflegetätigkeit oder Wehr- und Freiwilligendienst auf die erforderliche Berufspraxis angerechnet werden können – allerdings nur in bestimmtem Umfang (bis zu zwei Jahren, bei kürzeren Berufserfahrungen maximal ein Jahr). Hamburg gewährt beruflich Qualifizierten also einen strukturierten Zugang mit gewissen Flexibilitäten, insbesondere wenn die Verbindung zwischen Beruf und Studienfach nicht eindeutig ist.

Studium ohne Abitur in Hessen

Hessen bietet beruflich Qualifizierten auf Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (§§ 60 und 28 HessHG) sowie der BerufsHZVO einen klar geregelten Zugang zum Studium. Eine zentrale Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss in Kombination mit einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, die mit einer Mindestnote von 2,5 abgeschlossen wurde. Alternativ gelten auch bestimmte Abschlüsse von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien oder der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt.

Nach dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ist in Hessen keine Eignungsprüfung notwendig – stattdessen wird eine Studienvereinbarung abgeschlossen, die z. B. das erfolgreiche Absolvieren von mindestens 18 Leistungspunkten im ersten Semester oder 30 im ersten Studienjahr verlangt. Dieses Verfahren dient als Leistungsnachweis und ersetzt klassische Prüfungswege.

Für Studieninteressierte mit nicht fachlich verwandter Qualifikation besteht zudem die Möglichkeit, durch qualifizierte Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden eine Zugangsberechtigung zu erlangen. Besonders ist auch: Erfolgreich absolvierte Probestudien aus anderen Bundesländern werden in Hessen anerkannt, obwohl das Land selbst kein solches Modell vorsieht.

Studium ohne Abitur in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 19 LHG M-V) und die Qualifikationsverordnung regeln den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit. Bei Personen mit Aufstiegsstipendium genügt eine zweijährige Praxiszeit. Alternativ wird auch eine Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst oder der Abschluss bestimmter Akademien im Land anerkannt.

Ein zentrales Element ist das Bestehen einer Eignungsprüfung, die bei fachlich verwandten Studiengängen verpflichtend ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich durch eine Erweiterungsprüfung für ein Studium in einem nicht verwandten Studienfach zu qualifizieren.

Alternativ erlaubt das Land ein Probestudium in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen, das mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre dauern kann. Nach erfolgreichem Abschluss ersetzt es die Eignungsprüfung. Voraussetzung für den Zugang zum Probestudium ist ein vorheriges Beratungsgespräch an der Hochschule. Zeiten der Kindererziehung oder Pflege können bis zu einem Jahr auf die berufliche Praxis angerechnet werden.

Studium ohne Abitur in Niedersachsen

In Niedersachsen erfolgt der Zugang zum Studium ohne Abitur über das Niedersächsische Hochschulgesetz (§ 18 NHG) sowie ergänzende Verordnungen. Bewerberinnen benötigen in der Regel eine mindestens dreijährige fachlich passende Berufsausbildung und eine ebenso lange einschlägige Berufserfahrung. Bei Inhaberinnen eines Aufstiegsstipendiums genügt eine zweijährige Praxis.

Für Personen ohne Fachbindung, die ein nicht verwandtes Studienfach wählen möchten, ist das Bestehen einer Eignungsprüfung verpflichtend. Diese gilt auch für Personen, die lediglich einen Abschluss der Sekundarstufe I besitzen, sowie bei bestimmten beruflichen Sonderkonstellationen.

Bemerkenswert ist die breite Anerkennung von beruflichen und lebensnahen Tätigkeiten: Auch das selbstständige Führen eines Haushalts mit Pflege- oder Erziehungsaufgaben, ein freiwilliges soziales Jahr oder Praktika können auf die geforderte Berufserfahrung teilweise angerechnet werden. Ein Probestudium wird nicht angeboten.

Niedersachsen bietet somit ein durchdachtes, aber vergleichsweise anspruchsvolles Zugangsmodell mit klarer Differenzierung zwischen fachlich verwandten und fachfremden Studieninteressen.

Studium ohne Abitur in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte über § 49 des Hochschulgesetzes (HG NRW) sowie die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO). Bewerber und Bewerberinnen müssen eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und in der Regel drei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Wer ein Aufstiegsstipendium besitzt, benötigt nur zwei Jahre Praxiserfahrung.

Das Land bietet zwei Hauptwege: Bei fachlich verwandten Studiengängen genügt die berufliche Qualifikation. Wer jedoch ein nicht verwandtes Fach studieren möchte, muss entweder eine Eignungsprüfung absolvieren oder ein Probestudium von mindestens zwei Semestern durchlaufen. Letzteres ist auch in individuellen Anpassungen möglich.

Anerkannt werden nicht nur klassische Erwerbszeiten, sondern auch nicht-erwerbstätige Leistungen wie die selbstständige Haushaltsführung mit Verantwortung für Kinder oder Pflegebedürftige, ein freiwilliges soziales Jahr, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, sowie der Abschluss einer zweiten Berufsausbildung. Diese breite Anerkennung von Lebensrealitäten macht Nordrhein-Westfalen zu einem besonders zugänglichen Bundesland für Studieninteressierte ohne Abitur.

Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz regelt den Hochschulzugang über § 65 des Hochschulgesetzes und eine ergänzende Landesverordnung (LVO). Der Zugang steht Personen offen, die eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben. Alternativ werden auch Ausbildungen im öffentlichen Dienst oder bestimmte schulische Berufsausbildungen anerkannt – vorausgesetzt, sie wurden mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen.

Vor der Immatrikulation ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule zu führen. Für ein Studium an einer Universität muss zusätzlich eine fachliche Verwandtschaft zwischen Ausbildung und Studiengang vorliegen. Bei Studien an Fachhochschulen hingegen genügt oft die formale Qualifikation.

Eine Eignungsprüfung ist in Rheinland-Pfalz nicht grundsätzlich vorgesehen; ein Probestudium ebenfalls nicht. Für berufliche Tätigkeiten gelten großzügige Anrechnungsregelungen, etwa für Familienarbeit, Freiwilligendienste und gelenkte Praktika. Rheinland-Pfalz zeichnet sich damit durch einen klaren, formalisierten, aber praxisnahen Zugang aus – insbesondere für Studiengänge an Fachhochschulen.

Studium ohne Abitur im Saarland

Im Saarland ist der Hochschulzugang ohne Abitur im § 77 des Saarländischen Hochschulgesetzes sowie in der Qualifikationsverordnung für die Universität des Saarlandes geregelt. Bewerber benötigen eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung mit qualifiziertem Abschluss (Note 2,5 oder 80 Punkte) sowie zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Zusätzlich wird ein Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung verlangt. Dieses dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Die endgültige Zulassung zum Studium erfolgt auf Basis der erbrachten Leistungen – etwa durch das Bestehen von Zwischenprüfungen oder durch gleichwertige Leistungsnachweise.

Vor Aufnahme des Probestudiums ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend. Auch im Saarland kann Familienarbeit als hauptberufliche Tätigkeit angerechnet werden – in pädagogischen und pflegerischen Berufen sogar vollständig.

Die Zugangsvoraussetzungen sind damit vergleichsweise formalisiert, eröffnen aber mit dem gestuften Probestudium einen klaren Weg ins reguläre Studium.

Studium ohne Abitur in Sachsen

Sachsen regelt den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte über § 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes. Um ein Studium ohne Abitur aufzunehmen, müssen Bewerber eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis im erlernten Beruf nachweisen.

Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend. Darüber hinaus ist das Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung erforderlich, unabhängig davon, ob eine fachliche Verwandtschaft zum gewünschten Studienfach besteht.

Ein Probestudium wird in Sachsen nicht angeboten, sodass der Zugang ausschließlich über Prüfung und formale Nachweise erfolgt. Das Verfahren gilt damit als vergleichsweise klar, aber auch anspruchsvoll, insbesondere für Studieninteressierte mit untypischen oder fachfremden Berufsbiografien.

Studium ohne Abitur in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt können beruflich Qualifizierte gemäß § 27 des Landeshochschulgesetzes ein Studium ohne schulische Hochschulreife aufnehmen. Voraussetzungen sind eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Interessant ist die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Zugangspfaden: Studieninteressierte müssen entweder eine Eignungsprüfung bestehen oder ein Probestudium absolvieren. Nach Beendigung des Probestudiums entscheidet die Hochschule auf Grundlage der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Zulassung sowie über die Einstufung in das Fachsemester.

Dieses zweistufige Modell erlaubt ein gewisses Maß an Flexibilität – besonders hilfreich für Bewerber, die über keine formale Prüfungssituation, aber über hohe berufliche Motivation verfügen. Sachsen-Anhalt bietet damit einen soliden Mittelweg zwischen formalen Anforderungen und Durchlässigkeit.

Studium ohne Abitur in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein regelt den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in § 39 des Hochschulgesetzes. Erforderlich sind eine mindestens zweijährige fachlich verwandte Berufsausbildung sowie eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, die mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit umfassen muss.

Zentraler Zugangsschritt ist das Bestehen einer Eignungsprüfung. Darüber hinaus können zusätzliche Anforderungen gestellt werden, etwa Fremdsprachenkenntnisse oder Nachweise praktischer Tätigkeiten, die gegebenenfalls auch während des Studiums nachgeholt werden dürfen.

Alternativ zur Prüfung ist ein Probestudium über zwei bis vier Semester möglich. Dieses setzt jedoch eine mit „befriedigend“ abgeschlossene Berufsausbildung sowie die genannte Berufspraxis (oder gleichgestellte Ersatzzeiten) voraus. Schleswig-Holstein kombiniert damit standardisierte Kriterien mit einer gewissen Wahlfreiheit beim Zugangsverfahren – eine gute Option für Bewerber*innen mit klaren beruflichen Zielsetzungen.

Studium ohne Abitur in Thüringen

In Thüringen regeln die §§ 67 und 70 des Thüringer Hochschulgesetzes sowie eine ergänzende Verordnung den Zugang zum Studium ohne schulische Hochschulreife. Voraussetzungen sind eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Thüringen gewährt Zugang auf zwei Wegen: Entweder über das Bestehen einer Eignungsprüfung oder über ein Probestudium, das in der Regel ein bis zwei Semester dauert. Nach dem Probestudium entscheidet die Hochschule anhand der erbrachten Leistungen über die endgültige Zulassung sowie die Einstufung in ein Fachsemester.

Vor beiden Verfahren ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule vorgesehen. Als berufliche Tätigkeit werden auch Teilzeitbeschäftigungen berücksichtigt, sofern sie mindestens der Hälfte einer Vollzeitstelle entsprechen. Das selbstständige Führen eines Haushalts mit Pflege- oder Erziehungsaufgaben kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls angerechnet werden.

Thüringen bietet somit eine klare Struktur mit zwei gleichwertigen Zugangswegen – entweder über Prüfung oder über praktisches Erproben des Studienalltags. Diese Dualität kommt unterschiedlichen Lerntypen und Biografien entgegen.

Sonderfall: Allgemeiner Hochschulzugang durch Aufstiegsfortbildung

Eine Besonderheit im deutschen Hochschulsystem stellt der allgemeine Hochschulzugang für Personen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung dar. Wer eine solche Fortbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann in nahezu allen Bundesländern jedes beliebige Studienfach studieren – und zwar unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung der vorherigen Ausbildung oder Berufstätigkeit. Damit stellt dieser Weg eine der wenigen Möglichkeiten dar, auch ohne schulisches Abitur oder Fachhochschulreife einen uneingeschränkten Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen zu erhalten.

Zu den anerkannten Aufstiegsfortbildungen zählen insbesondere Qualifikationen wie der Meisterbrief im Handwerk, der staatlich geprüfte Techniker, der Fachwirt oder der Betriebswirt nach der Handwerksordnung bzw. dem Berufsbildungsgesetz. Auch staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Absolventinnen vergleichbarer Fortbildungswege fallen unter diese Regelung. Wichtig ist, dass die Fortbildung auf der sogenannten Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft ist, die damit dem Bachelorabschluss formal gleichgestellt ist.

Im Unterschied zu den meisten anderen Zugangswegen müssen Absolvent und Absolventinnen von Aufstiegsfortbildungen keine Eignungsprüfung absolvieren und auch kein Probestudium durchlaufen. Einige Bundesländer fordern lediglich ein Beratungsgespräch an der Hochschule, das der Orientierung dient, jedoch keine Zulassungsvoraussetzung im engeren Sinne darstellt.

Da dieser Zugang nicht fachgebunden ist, eröffnet er besonders vielfältige Studienmöglichkeiten. So kann etwa ein Industriemeister in Elektrotechnik ein Studium der Soziologie beginnen oder eine Fachwirtin aus dem Gesundheitswesen sich für ein juristisches Studium einschreiben – eine Option, die anderen Bewerbern ohne Abitur meist nicht offensteht.

Trotz der formalen Gleichstellung gibt es in der Praxis allerdings auch Hürden. Besonders an Universitäten mit hohen fachlichen Anforderungen oder in stark zulassungsbeschränkten Studiengängen (wie Psychologie oder Medizin) kann der Zugang zusätzlich von Auswahlverfahren, Vorabquoten oder NC-Werten abhängen. Dennoch bleibt die Aufstiegsfortbildung ein bedeutendes Instrument, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu fördern – und ermöglicht jenen, die in ihrem Beruf erfolgreich Verantwortung übernommen haben, den Schritt in die Hochschulwelt.

Fazit: Studium ohne Abitur – was wichtig ist

  • Studieren ohne Abitur ist möglich – bundesweit: In allen 16 Bundesländern bestehen gesetzlich geregelte Wege für beruflich Qualifizierte, ein Hochschulstudium aufzunehmen.
  • Drei Hauptwege führen zum Ziel: Allgemeiner Hochschulzugang durch Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt), Fachgebundener Zugang über Berufsausbildung + Berufserfahrung, Individuelle Sonderregelungen mit Eignungsprüfung oder Probestudium
  • Die Regelungen sind länderspezifisch: Dauer der Berufstätigkeit, Prüfungsformate, Fachbindung und Anrechenbarkeit von Lebenszeiten (z. B. Kindererziehung) variieren deutlich zwischen den Bundesländern.
  • Fachbindung ist Standard – aber nicht überall: In den meisten Fällen ist das Studium auf berufsverwandte Fächer beschränkt. Ausnahmen bestehen z. B. bei bestandener Eignungsprüfung oder nach einem Probestudium.
  • Aufstiegsfortbildung öffnet alle Türen: Wer eine Fortbildung auf DQR-Stufe 6 (z. B. Meister, Techniker) abgeschlossen hat, kann jedes Fach an jeder Hochschule studieren – unabhängig von der beruflichen Vorbildung.
  • Eignungsprüfung oder Probestudium sind gängige Verfahren: Besonders bei fachfremden Studienwünschen prüfen Hochschulen häufig vorab die Studierfähigkeit.
  • Die Anerkennung von Berufs- und Lebenserfahrung wächst: Viele Länder berücksichtigen Familienarbeit, Freiwilligendienste und andere Lebensleistungen – ein Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit.
  • Individuelle Beratung ist unerlässlich: Studieninteressierte ohne Abitur sollten sich frühzeitig bei Hochschulen, Studienberatungen oder auf Portalen wie fernstudi.net informieren.

Kommentare

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  • Christian Wolf · vor 2 Monaten
    Ist ein Studium ohne Abitur eigentlich schwerer als mit Abitur?

    Diese Frage höre ich oft – und sie ist berechtigt. Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Wer ohne Abitur studiert, bringt meist viel Berufserfahrung, Praxiserfahrung und Zielstrebigkeit mit. Das ist ein großer Vorteil. Gleichzeitig fehlt häufig die jahrelange schulische Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten, auf Prüfungsformate oder auf selbstorganisiertes Lernen.

    Gerade in den ersten Semestern kann das eine Herausforderung sein. Viele berichten, dass sie mehr Zeit für die Grundlagen brauchen – etwa in Mathe, Statistik oder wissenschaftlichem Schreiben. Dafür sind sie oft motivierter, zielgerichteter und wissen, warum sie das Studium gewählt haben.

    Ob es schwerer ist? Vielleicht anders schwer. Aber ganz sicher nicht unmöglich. Wichtig ist, dass die Hochschulen passende Unterstützungsangebote machen – Vorkurse, Mentoring, flexible Formate. Denn dann kann aus einer "untypischen" Bildungsbiografie ein echter Studienerfolg werden.

    In unserem Podcast gibt es übrigens auch jede Menge Interview mit Studierenden, die ohne Abitur studieren. Einfach mal reinhören :)

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