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Studium ohne Abitur: Die Regelungen aller Bundesländer im Überblick

Du hast eine Berufsausbildung, vielleicht Jahre Berufserfahrung, vielleicht eine Aufstiegsfortbildung – aber kein Abitur. Und du fragst dich, ob du trotzdem studieren darfst. Vorweg: Ja, in allen 16 Bundesländern. Die Frage ist nicht ob, sondern wie. Hochschulzugang ist Ländersache, und jedes Bundesland hat eigene Regelungen für beruflich Qualifizierte aufgestellt – mit unterschiedlichen Anforderungen an Berufsausbildung, Praxiszeiten, Eignungsprüfungen und Probestudien. Dieser Artikel zeigt dir die Regelungen jedes Bundeslandes im Detail, dazu die drei Hauptwege ins Studium und den Sonderfall der Aufstiegsfortbildung, der dir die meisten Türen öffnet.

  • In allen 16 Bundesländern ist ein Studium ohne Abitur möglich – geregelt durch Landeshochschulgesetze auf Basis eines KMK-Beschlusses von 2009.
  • Drei Hauptwege: allgemeiner Zugang über Aufstiegsfortbildung, fachgebundener Zugang über Berufsausbildung plus Berufserfahrung und individuelle Eignungsprüfungen oder Probestudien.
  • Aufstiegsfortbildung öffnet alle Türen: Wer Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Betriebswirt ist (DQR-Niveau 6), kann praktisch jedes Fach an jeder Hochschule studieren.
  • Eignungsprüfung oder Probestudium sind die häufigsten Verfahren bei fachfremden Studienwünschen – die Details unterscheiden sich pro Bundesland deutlich.
  • Berufs- und Lebenserfahrung wird zunehmend anerkannt: Viele Bundesländer rechnen Familienarbeit, Pflege, Wehr- und Freiwilligendienste auf die geforderte Berufspraxis an.

Der rechtliche Rahmen in Deutschland

In Deutschland ist der Hochschulzugang Ländersache – das heißt, jedes Bundesland kann eigene gesetzliche Regelungen erlassen. Auf Bundesebene sorgt die Kultusministerkonferenz (KMK) für Mindeststandards. Seit einem KMK-Beschluss aus dem Jahr 2009 sind Hochschulen bundesweit verpflichtet, beruflich Qualifizierten den Zugang zu einem Studium zu ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich existieren drei Wege für ein Studium ohne (Fach-)Abitur:

  • Allgemeiner Hochschulzugang über Aufstiegsfortbildung: Wenn du eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildung wie Fachwirtin, Betriebswirt, staatlich geprüfter Techniker oder staatlich anerkannte Erzieherin abgeschlossen hast, bekommst du in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit darfst du jedes Studienfach wählen – auch ohne schulisches Abitur.
  • Fachgebundener Hochschulzugang über Berufsausbildung: Wenn du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung mitbringst, darfst du einen fachlich entsprechenden Studiengang aufnehmen. Häufig sind zusätzliche Bedingungen wie eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium vorgesehen.
  • Individuelle Eignungsfeststellung und Sonderwege: Einige Bundesländer ermöglichen auch ohne klassische Berufsausbildung oder mit untypischen Berufsbiografien den Zugang – etwa wenn du langjährige Berufserfahrung oder einschlägige Fortbildungen vorweisen kannst. Hier entscheidet eine Eignungsfeststellung über die Zulassung.

Die Umsetzung erfolgt in jedem Bundesland über die Landeshochschulgesetze und begleitende Verordnungen. Dabei unterscheiden sich Details wie die Dauer der notwendigen Berufstätigkeit, der Umfang der Anrechnung von Familienarbeit oder das Vorliegen verpflichtender Beratungsgespräche teils erheblich. Ein Studiengang in Berlin kann andere Zugangsvoraussetzungen haben als derselbe Studiengang in Bayern.

Der Zugang ohne Abitur ist übrigens nicht auf Fachhochschulen beschränkt. Zwar studieren die meisten beruflich Qualifizierten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, doch auch Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen sowie private Hochschulen bieten diesen Zugang an. Die größte Zahl von Studierenden ohne Abitur zählt laut CHE-Erhebung die IU Internationale Hochschule, eine private Hochschule mit starkem Fernstudienangebot.

Die Regelungen aller Bundesländer im Überblick

Bevor du in die einzelnen Bundesländer-Abschnitte einsteigst, hier eine kompakte Vergleichstabelle. Sie zeigt dir auf einen Blick, ob in deinem Bundesland eine Eignungsprüfung Pflicht ist, ob ein Probestudium als Alternative angeboten wird und ob ein verpflichtendes Beratungsgespräch zum Verfahren gehört.

BundeslandEignungsprüfungProbestudiumBeratungsgespräch
Baden-Württemberg Pflicht nein Pflicht
Bayern Pflicht (oder Probestudium) ja (2–4 Sem.) Pflicht
Berlin nur bei fachfremdem Studienwunsch nein nein
Brandenburg nicht zwingend nein nein
Bremen möglich (eine von mehreren Optionen) ja (bis 4 Sem.) nein
Hamburg bei fachfremdem Studienwunsch ja (mind. 1 Jahr) nein
Hessen nein (Studienvereinbarung) nicht angeboten (Anerkennung möglich) nein
Mecklenburg-Vorpommern Pflicht ja (1–2 Jahre) Pflicht für Probestudium
Niedersachsen bei fachfremdem Studienwunsch nein nein
Nordrhein-Westfalen bei fachfremdem Studienwunsch ja (mind. 2 Sem.) nein
Rheinland-Pfalz nicht grundsätzlich vorgesehen nein Pflicht
Saarland Eignungsfeststellung im Probestudium Pflicht (2–4 Sem.) Pflicht
Sachsen Pflicht nein Pflicht
Sachsen-Anhalt Pflicht (oder Probestudium) ja (als Alternative) nein
Schleswig-Holstein Pflicht (oder Probestudium) ja (2–4 Sem.) nein
Thüringen Pflicht (oder Probestudium) ja (1–2 Sem.) Pflicht

Auf einen Blick: Besonders zugänglich sind Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, weil sie viele Wege parallel anbieten und auch Lebenszeiten (Familienarbeit, Pflege) anerkennen. Besonders strikt sind Sachsen, das Saarland und Baden-Württemberg, wo Eignungsprüfung oder Probestudium fast immer verpflichtend sind. Brandenburg fällt positiv auf, weil es weder Eignungsprüfung noch Probestudium zwingend vorschreibt – vorausgesetzt, deine Berufsausbildung passt fachlich zum Studienwunsch.

Studium ohne Abitur in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ermöglicht das Landeshochschulgesetz (§ 58 LHG) in Verbindung mit der BerufsHZVO beruflich Qualifizierten den Zugang zu einem fachlich passenden Studium – auch ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem Bereich, der inhaltlich zum angestrebten Studiengang passt. Zusätzlich brauchst du eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel bis zu drei Jahren.

Ein besonderes Merkmal in Baden-Württemberg: Vor der Bewerbung musst du ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule führen. Anschließend ist eine Eignungsprüfung zu bestehen, die die Hochschule selbst durchführt. Ein Probestudium als Alternative zur Prüfung ist nicht vorgesehen.

Interessant ist die Möglichkeit, Familienarbeit anzurechnen: Wenn du über mehrere Jahre eigenverantwortlich einen Haushalt mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person geführt hast, kann diese Zeit teilweise als berufliche Erfahrung anerkannt werden. Insgesamt verfolgt das Land einen strukturierten, aber anspruchsvollen Zugangspfad.

Studium ohne Abitur in Bayern

Bayern hat den Hochschulzugang ohne Abitur im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie in der Qualifikationsverordnung (QualV) geregelt. Wenn du eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und in der Regel drei Jahre Berufserfahrung mitbringst, kannst du dich für ein Studium an Hochschulen des Freistaats bewerben. Bei einem Aufstiegsstipendium reicht eine zweijährige Berufspraxis.

Vor dem eigentlichen Zugang muss ein Beratungsgespräch an der gewählten Hochschule stattfinden. Anschließend bestehst du entweder eine Eignungsprüfung oder absolvierst ein Probestudium von zwei bis maximal vier Semestern. Wenn du das Probestudium erfolgreich abschließt, ersetzt es die Eignungsprüfung.

Bayern gewährt einen fachgebundenen Zugang: Der Studiengang muss inhaltlich zur Berufsausbildung passen, vor allem an Universitäten. Die Regelungen sind aber flexibel genug, dass auch über individuelle Eignungsfeststellungen ein breiterer Zugang möglich ist.

Studium ohne Abitur in Berlin

Das Berliner Hochschulgesetz (§ 11 BerlHG) regelt den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Zentral ist die Voraussetzung einer mindestens zweijährigen fachlich passenden Berufsausbildung. Berlin handhabt den Zugang pragmatisch: Eine Eignungsprüfung ist nur dann verpflichtend, wenn kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und gewünschtem Studienfach besteht.

Ein Probestudium ist in Berlin nicht vorgesehen. Du qualifizierst dich also entweder direkt über deinen beruflichen Werdegang – oder bei fachfremdem Interesse über die Eignungsprüfung.

Damit bietet Berlin einen vergleichsweise klar strukturierten Zugang für beruflich Qualifizierte. Der Fokus liegt stark auf der fachlichen Relevanz der bisherigen Tätigkeit. Die Hochschulen haben Spielraum, auf Einzelfälle einzugehen, müssen sich dabei aber an den gesetzlichen Rahmen halten.

Studium ohne Abitur in Brandenburg

In Brandenburg regelt das Brandenburgische Hochschulgesetz (§ 10 BbgHG) in Verbindung mit dem Landeshochschulzulassungsgesetz die Voraussetzungen. Du brauchst mindestens einen Abschluss der Sekundarstufe I (zum Beispiel Realschule), eine fachlich entsprechende, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel zwei Jahren.

Besonders auffällig in Brandenburg: Eine Eignungsprüfung ist nicht verpflichtend, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind. Auch ein Probestudium wird nicht angeboten oder verlangt. Damit setzt Brandenburg auf einen formalen, aber verhältnismäßig direkten Zugang für beruflich Qualifizierte, die ein verwandtes Studienfach wählen.

Die Regelungen sind zugänglich und effizient – vorausgesetzt, deine berufliche Qualifikation passt inhaltlich zum gewünschten Studium. Wer fachfremd studieren will, hat hier weniger Spielraum als in Bremen oder Nordrhein-Westfalen.

Studium ohne Abitur in Bremen

Bremen bietet eine der umfassendsten und vielfältigsten Regelungen zum Studium ohne Abitur in Deutschland. Das Bremische Hochschulgesetz (§§ 33 und 35 BremHG) sowie die zugehörige Verordnung erlauben eine ganze Reihe von Zugangskonstellationen. Grundsätzlich kann eine abgeschlossene Berufsausbildung von zwei bis drei Jahren mit entsprechender Berufserfahrung zum Studium berechtigen. Zusätzlich bestehen flexible Alternativen: ein erfolgreich absolviertes Probestudium, eine Eignungsprüfung oder ein weiterbildendes Zertifikatsstudium mit mindestens 60 ECTS-Punkten an einer Hochschule in Bremen.

Auch außergewöhnliche berufliche Wege werden berücksichtigt: Du kannst deine Eignung über außerhochschulisch erworbene Kenntnisse, künstlerische oder soziale Tätigkeiten oder den Besuch bestimmter Bildungsmaßnahmen nachweisen, sofern diese in einem Auswahlverfahren als gleichwertig anerkannt werden.

Besonders bemerkenswert: Ein erfolgreich absolviertes Studium mit 60 ECTS an einer Fachhochschule in Bremen kann die Fachbindung aufheben – und damit zu einem allgemeinen Hochschulzugang führen. Auch ein Probestudium von bis zu vier Semestern ist möglich. Bremen verfolgt damit den inklusivsten Ansatz im Bundesvergleich.

Studium ohne Abitur in Hamburg

In Hamburg wird der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte durch § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes geregelt. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und in der Regel eine zwei- bis dreijährige einschlägige Berufstätigkeit – in Ausnahmefällen reicht auch eine kürzere Berufserfahrung ab zwei Jahren.

Wenn deine berufliche Vorbildung nicht eindeutig mit dem gewünschten Studiengang verwandt ist, verlangt Hamburg eine Eignungsprüfung. Alternativ kannst du ein Probestudium von mindestens einem Jahr absolvieren, das die Prüfung dann ersetzt.

Positiv: Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Wehr- und Freiwilligendienste können auf die erforderliche Berufspraxis angerechnet werden – allerdings nur in bestimmtem Umfang (bis zu zwei Jahren, bei kürzeren Berufserfahrungen maximal ein Jahr). Hamburg gewährt beruflich Qualifizierten einen strukturierten Zugang mit Flexibilitäten, vor allem dann, wenn die Verbindung zwischen Beruf und Studienfach nicht eindeutig ist.

Studium ohne Abitur in Hessen

Hessen bietet beruflich Qualifizierten auf Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (§§ 60 und 28 HessHG) sowie der BerufsHZVO einen klar geregelten Zugang. Eine zentrale Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss in Kombination mit einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, die mit einer Mindestnote von 2,5 abgeschlossen wurde. Alternativ gelten auch bestimmte Abschlüsse von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien oder der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt.

Nach dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ist in Hessen keine Eignungsprüfung notwendig. Stattdessen schließt du eine Studienvereinbarung ab, die zum Beispiel das erfolgreiche Absolvieren von mindestens 18 Leistungspunkten im ersten Semester oder 30 im ersten Studienjahr verlangt. Dieses Verfahren dient als Leistungsnachweis und ersetzt klassische Prüfungswege.

Wenn du mit nicht fachlich verwandter Qualifikation studieren willst, kannst du durch qualifizierte Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden eine Zugangsberechtigung erwerben. Bemerkenswert: Erfolgreich absolvierte Probestudien aus anderen Bundesländern werden in Hessen anerkannt, auch wenn das Land selbst kein eigenes Probestudium anbietet.

Studium ohne Abitur in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 19 LHG M-V) und die Qualifikationsverordnung regeln den Zugang. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit. Mit Aufstiegsstipendium genügt eine zweijährige Praxiszeit. Alternativ wird auch eine Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst oder der Abschluss bestimmter Akademien im Land anerkannt.

Ein zentrales Element ist das Bestehen einer Eignungsprüfung, die bei fachlich verwandten Studiengängen verpflichtend ist. Zusätzlich kannst du dich über eine Erweiterungsprüfung für ein Studium in einem nicht verwandten Studienfach qualifizieren.

Alternativ erlaubt das Land ein Probestudium in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen, das mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre dauern kann. Nach erfolgreichem Abschluss ersetzt es die Eignungsprüfung. Voraussetzung für den Zugang zum Probestudium ist ein vorheriges Beratungsgespräch an der Hochschule. Zeiten der Kindererziehung oder Pflege können bis zu einem Jahr auf die berufliche Praxis angerechnet werden.

Studium ohne Abitur in Niedersachsen

In Niedersachsen erfolgt der Zugang über das Niedersächsische Hochschulgesetz (§ 18 NHG) sowie ergänzende Verordnungen. Du brauchst in der Regel eine mindestens dreijährige fachlich passende Berufsausbildung und eine ebenso lange einschlägige Berufserfahrung. Mit Aufstiegsstipendium genügt eine zweijährige Praxis.

Ohne Fachbindung – also wenn du ein nicht verwandtes Studienfach wählen willst – ist das Bestehen einer Eignungsprüfung verpflichtend. Diese gilt auch, wenn du nur einen Abschluss der Sekundarstufe I besitzt oder bei bestimmten beruflichen Sonderkonstellationen.

Bemerkenswert ist die breite Anerkennung von beruflichen und lebensnahen Tätigkeiten: Auch das selbstständige Führen eines Haushalts mit Pflege- oder Erziehungsaufgaben, ein freiwilliges soziales Jahr oder Praktika können auf die geforderte Berufserfahrung teilweise angerechnet werden. Ein Probestudium wird nicht angeboten. Niedersachsen bietet damit ein durchdachtes, aber vergleichsweise anspruchsvolles Zugangsmodell mit klarer Differenzierung zwischen fachlich verwandten und fachfremden Studieninteressen.

Studium ohne Abitur in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Hochschulzugang über § 49 des Hochschulgesetzes (HG NRW) sowie die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO). Du musst eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und in der Regel drei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Mit Aufstiegsstipendium reichen zwei Jahre Praxis.

NRW bietet zwei Hauptwege: Bei fachlich verwandten Studiengängen genügt die berufliche Qualifikation. Wenn du ein nicht verwandtes Fach studieren willst, musst du entweder eine Eignungsprüfung absolvieren oder ein Probestudium von mindestens zwei Semestern durchlaufen. Letzteres ist auch in individuellen Anpassungen möglich.

Anerkannt werden nicht nur klassische Erwerbszeiten, sondern auch nicht-erwerbstätige Leistungen wie die selbstständige Haushaltsführung mit Verantwortung für Kinder oder Pflegebedürftige, ein freiwilliges soziales Jahr, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst sowie der Abschluss einer zweiten Berufsausbildung. Diese breite Anerkennung von Lebensrealitäten macht NRW zu einem besonders zugänglichen Bundesland für Studieninteressierte ohne Abitur.

Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz regelt den Hochschulzugang über § 65 des Hochschulgesetzes und eine ergänzende Landesverordnung (LVO). Der Zugang steht dir offen, wenn du eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen hast. Alternativ werden auch Ausbildungen im öffentlichen Dienst oder bestimmte schulische Berufsausbildungen anerkannt – vorausgesetzt, sie wurden mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen.

Vor der Immatrikulation musst du ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule führen. Für ein Studium an einer Universität muss zusätzlich eine fachliche Verwandtschaft zwischen Ausbildung und Studiengang vorliegen. Bei Studien an Fachhochschulen genügt oft die formale Qualifikation.

Eine Eignungsprüfung ist in Rheinland-Pfalz nicht grundsätzlich vorgesehen, ein Probestudium ebenfalls nicht. Für berufliche Tätigkeiten gelten großzügige Anrechnungsregelungen, etwa für Familienarbeit, Freiwilligendienste und gelenkte Praktika. Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch einen klaren, formalisierten, aber praxisnahen Zugang aus – vor allem für Studiengänge an Fachhochschulen.

Studium ohne Abitur im Saarland

Im Saarland ist der Hochschulzugang ohne Abitur in § 77 des Saarländischen Hochschulgesetzes sowie in der Qualifikationsverordnung der Universität des Saarlandes geregelt. Du brauchst eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung mit qualifiziertem Abschluss (Note 2,5 oder 80 Punkte) sowie zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Zusätzlich ist ein Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung erforderlich. Dieses dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Die endgültige Zulassung zum Studium erfolgt auf Basis deiner erbrachten Leistungen – etwa durch das Bestehen von Zwischenprüfungen oder durch gleichwertige Leistungsnachweise.

Vor Aufnahme des Probestudiums ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend. Auch im Saarland kann Familienarbeit als hauptberufliche Tätigkeit angerechnet werden – in pädagogischen und pflegerischen Berufen sogar vollständig. Die Zugangsvoraussetzungen sind damit vergleichsweise formalisiert, eröffnen aber mit dem gestuften Probestudium einen klaren Weg ins reguläre Studium.

Studium ohne Abitur in Sachsen

Sachsen regelt den Hochschulzugang über § 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes. Um ein Studium ohne Abitur aufzunehmen, brauchst du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis im erlernten Beruf.

Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend. Darüber hinaus musst du eine Hochschulzugangsprüfung bestehen – unabhängig davon, ob eine fachliche Verwandtschaft zum gewünschten Studienfach besteht.

Ein Probestudium wird in Sachsen nicht angeboten, sodass der Zugang ausschließlich über Prüfung und formale Nachweise erfolgt. Das Verfahren gilt damit als vergleichsweise klar, aber auch anspruchsvoll – vor allem, wenn du eine untypische oder fachfremde Berufsbiografie mitbringst.

Studium ohne Abitur in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt kannst du gemäß § 27 des Landeshochschulgesetzes ein Studium ohne schulische Hochschulreife aufnehmen. Voraussetzungen sind eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Interessant ist die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Zugangspfaden: Du musst entweder eine Eignungsprüfung bestehen oder ein Probestudium absolvieren. Nach Beendigung des Probestudiums entscheidet die Hochschule auf Grundlage deiner erbrachten Studienleistungen über die endgültige Zulassung sowie über die Einstufung in das Fachsemester.

Dieses zweistufige Modell erlaubt ein gewisses Maß an Flexibilität – besonders hilfreich, wenn du keine formale Prüfungssituation magst, aber hohe berufliche Motivation mitbringst. Sachsen-Anhalt bietet damit einen soliden Mittelweg zwischen formalen Anforderungen und Durchlässigkeit.

Studium ohne Abitur in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein regelt den Hochschulzugang in § 39 des Hochschulgesetzes. Erforderlich sind eine mindestens zweijährige fachlich verwandte Berufsausbildung sowie eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, die mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit umfassen muss.

Zentraler Zugangsschritt ist das Bestehen einer Eignungsprüfung. Darüber hinaus können zusätzliche Anforderungen gestellt werden, etwa Fremdsprachenkenntnisse oder Nachweise praktischer Tätigkeiten, die du gegebenenfalls auch während des Studiums nachholen darfst.

Alternativ zur Prüfung kannst du ein Probestudium über zwei bis vier Semester absolvieren. Dieses setzt jedoch eine mit „befriedigend“ abgeschlossene Berufsausbildung sowie die genannte Berufspraxis (oder gleichgestellte Ersatzzeiten) voraus. Schleswig-Holstein kombiniert standardisierte Kriterien mit einer gewissen Wahlfreiheit beim Zugangsverfahren – eine gute Option für Bewerberinnen und Bewerber mit klaren beruflichen Zielen.

Studium ohne Abitur in Thüringen

In Thüringen regeln die §§ 67 und 70 des Thüringer Hochschulgesetzes sowie eine ergänzende Verordnung den Zugang. Voraussetzungen sind eine mindestens zweijährige fachlich passende Berufsausbildung und eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Thüringen gewährt Zugang auf zwei Wegen: Entweder über das Bestehen einer Eignungsprüfung oder über ein Probestudium, das in der Regel ein bis zwei Semester dauert. Nach dem Probestudium entscheidet die Hochschule anhand deiner Leistungen über die endgültige Zulassung sowie die Einstufung in ein Fachsemester.

Vor beiden Verfahren ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule vorgesehen. Als berufliche Tätigkeit werden auch Teilzeitbeschäftigungen berücksichtigt, sofern sie mindestens der Hälfte einer Vollzeitstelle entsprechen. Das selbstständige Führen eines Haushalts mit Pflege- oder Erziehungsaufgaben kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls angerechnet werden. Thüringen bietet damit eine klare Struktur mit zwei gleichwertigen Zugangswegen – eine Dualität, die unterschiedlichen Lerntypen und Biografien entgegenkommt.

Sonderfall Aufstiegsfortbildung – der direkte Weg zu jedem Studium

Eine Besonderheit im deutschen Hochschulsystem ist der allgemeine Hochschulzugang für Personen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung. Wenn du eine solche Fortbildung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du in nahezu allen Bundesländern jedes beliebige Studienfach studieren – und zwar unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung deiner vorherigen Ausbildung oder Berufstätigkeit. Damit ist dieser Weg eine der wenigen Möglichkeiten, auch ohne schulisches Abitur oder Fachhochschulreife einen uneingeschränkten Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen zu erhalten.

Zu den anerkannten Aufstiegsfortbildungen zählen insbesondere Qualifikationen wie der Meisterbrief im Handwerk, der staatlich geprüfte Techniker, der Fachwirt oder der Betriebswirt nach der Handwerksordnung beziehungsweise dem Berufsbildungsgesetz. Auch staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher oder Absolventinnen und Absolventen vergleichbarer Fortbildungswege fallen unter diese Regelung. Wichtig: Die Fortbildung muss auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft sein, die formal dem Bachelor-Abschluss gleichgestellt ist.

Im Unterschied zu den meisten anderen Zugangswegen musst du als Absolventin oder Absolvent einer Aufstiegsfortbildung keine Eignungsprüfung absolvieren und auch kein Probestudium durchlaufen. Einige Bundesländer fordern lediglich ein Beratungsgespräch an der Hochschule, das der Orientierung dient, aber keine Zulassungsvoraussetzung im engeren Sinne ist.

Da dieser Zugang nicht fachgebunden ist, eröffnet er besonders vielfältige Studienmöglichkeiten. So kann ein Industriemeister in Elektrotechnik ein Studium der Soziologie beginnen oder eine Fachwirtin aus dem Gesundheitswesen sich für Jura einschreiben – eine Option, die anderen beruflich Qualifizierten ohne Abitur meist nicht offensteht.

Trotz der formalen Gleichstellung gibt es in der Praxis auch Hürden. Vor allem an Universitäten mit hohen fachlichen Anforderungen oder in stark zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Psychologie oder Medizin kann der Zugang zusätzlich von Auswahlverfahren, Vorabquoten oder NC-Werten abhängen. Dennoch bleibt die Aufstiegsfortbildung ein bedeutendes Instrument, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu fördern.

Was du bei der Bewerbung sonst noch beachten solltest

Die rechtlichen Regelungen sind das eine – die Praxis das andere. Drei Punkte, die in den Bundesländer-Texten leicht untergehen, aber in der konkreten Bewerbung den Unterschied machen.

Die häufigsten Hürden in der Praxis sind nicht die formalen Voraussetzungen, sondern die organisatorische Vorbereitung. Beratungsgespräche müssen oft Wochen im Voraus terminiert werden. Eignungsprüfungen werden je nach Hochschule nur ein- bis zweimal im Jahr angeboten. Probestudien starten häufig nur zum Wintersemester. Wer im Frühjahr Klarheit sucht, ob er im selben Jahr noch studieren kann, ist meist schon zu spät dran – plane mindestens neun bis zwölf Monate Vorlauf zwischen Recherche und Einschreibung ein.

Vollständige Dokumentation ist der zweite Erfolgsfaktor. Hochschulen prüfen deine Berufserfahrung anhand von Arbeitszeugnissen, Referenzschreiben und Tätigkeitsbeschreibungen. Wenn deine Zeugnisse vage formuliert sind oder die fachliche Einschlägigkeit nicht klar erkennen lassen, frag bei deinen früheren Arbeitgebern aktiv nach Ergänzungen. Ein präzises Zeugnis mit konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten ist im Zulassungsverfahren mehr wert als ein wohlklingendes, aber unspezifisches Standardzeugnis.

Die Anerkennung von Lebenszeiten ist der dritte Punkt, der sich in den letzten Jahren spürbar verbessert hat. Familienarbeit, Pflege von Angehörigen, Wehr- und Freiwilligendienste, freiwillige soziale Jahre – all das wird in immer mehr Bundesländern auf die geforderte Berufspraxis angerechnet. Wenn du dich um eines dieser Themen über mehrere Jahre eigenverantwortlich gekümmert hast, dokumentiere das genauso sorgfältig wie deine bezahlten Tätigkeiten. Es kann die fehlenden Monate Berufspraxis ausgleichen, die zwischen dir und der Zulassung stehen.

Die Regelungen variieren zwischen den Bundesländern, aber die grundlegende Botschaft ist überall die gleiche: Wenn du eine solide berufliche Qualifikation und ernsthafte Studienambitionen mitbringst, findest du in praktisch jedem Bundesland einen Weg ins Studium. Du musst ihn nur finden – und manchmal bedeutet das, dass du dich für ein bestimmtes Bundesland entscheidest, weil der Weg dort offener ist.

Häufige Fragen zum Studium ohne Abitur

Es ist anders schwer, aber nicht unmöglich. Wer ohne Abitur studiert, bringt meist viel Berufserfahrung, Praxisbezug und Zielstrebigkeit mit – das ist ein großer Vorteil. Gleichzeitig fehlt häufig die jahrelange schulische Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten, auf Prüfungsformate und auf selbstorganisiertes Lernen. Vor allem in den ersten Semestern brauchen viele beruflich Qualifizierte mehr Zeit für die Grundlagen – etwa in Mathe, Statistik oder beim wissenschaftlichen Schreiben. Dafür sind sie oft motivierter und wissen genau, warum sie sich für ihr Studium entschieden haben. Wichtig ist, dass die Hochschule passende Unterstützung anbietet: Vorkurse, Mentoring, flexible Formate. In unserem Podcast gibt es übrigens einige Interviews mit Studierenden, die ohne Abitur den Weg gegangen sind – einfach mal reinhören.

Beides ist möglich, aber an Universitäten sind die Hürden meist höher. Universitäten verlangen häufiger eine fachgebundene Verwandtschaft zwischen Berufsausbildung und Studienfach, zusätzlich oft eine Eignungsprüfung. Fachhochschulen sind in der Regel praxisnäher und gehen mit beruflich Qualifizierten flexibler um. Wenn du eine Aufstiegsfortbildung wie Meister, Techniker oder Fachwirt hast, steht dir formal jede Hochschule offen – auch Universitäten. Hier zählt dann eher das fachliche Profil deines Wunsch-Studiengangs.

Ja, grundsätzlich schon – aber die Anerkennung ist aufwendiger. Du musst deine ausländischen Arbeitszeugnisse und Qualifikationsnachweise in der Regel von einer offiziellen Stelle übersetzen und beglaubigen lassen. Bei Berufsausbildungen prüft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), ob deine Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Bei Berufserfahrung entscheidet die Hochschule individuell, ob die Tätigkeit als einschlägig gilt. Plane für diesen Anerkennungsprozess mehrere Monate ein und sprich frühzeitig mit der Studienberatung deiner Wunsch-Hochschule.

Das hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen ist ein Beratungsgespräch verpflichtend. In Mecklenburg-Vorpommern wird es vor einem Probestudium gefordert. In den anderen Bundesländern ist es nicht zwingend, aber praktisch immer empfehlenswert – auch dort, wo es nicht gefordert wird. Die Hochschulen nehmen das Beratungsgespräch ernst und nutzen es, um realistische Erwartungen aufzubauen und dir die formalen Anforderungen genau zu erklären. Termine solltest du mehrere Wochen im Voraus vereinbaren.

Wenn du das Probestudium nicht bestehst, wirst du nicht regulär zum Studium zugelassen. Was das konkret bedeutet, hängt vom Bundesland und von der Hochschule ab. In den meisten Fällen kannst du das Probestudium nicht beliebig oft wiederholen – es gilt als Eignungsfeststellung und ist damit eine einmalige Chance. Allerdings hast du in der Regel die Möglichkeit, dich an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Bundesland erneut zu bewerben. Die im Probestudium erworbenen Leistungen können dir an anderen Hochschulen häufig als reguläre ECTS-Punkte angerechnet werden, sodass die Zeit nicht komplett verloren ist.

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