Fernstudium & Fernuni

Fernstudium Soziale Arbeit: Alles zum Berufspraktikum für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter

Wer Soziale Arbeit im Fernstudium studiert und später als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder anerkannter Sozialarbeiter tätig sein möchte, kommt am Anerkennungspraktikum kaum vorbei. Es bildet die Brücke zwischen wissenschaftlicher Ausbildung und beruflicher Praxis. Doch wann genau ist es notwendig, welche Voraussetzungen gelten und wie lässt sich das Praktikum in ein berufsbegleitendes Studium integrieren? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die Praxisanforderungen sowie die Möglichkeiten innerhalb gängiger Fernstudiengänge.

Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt sein?

Die Anforderungen an das Anerkennungspraktikum im Fernstudium Soziale Arbeit variieren je nach Bundesland und Hochschule. Während einige Bundesländer die staatliche Anerkennung direkt mit dem Studienabschluss verleihen, verlangen andere ein zusätzliches Berufspraktikum.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Studienabschluss: Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit ist die Grundvoraussetzung.
  • Praxisanteile: In vielen Bundesländern ist ein Praxisanteil von mindestens 100 Tagen oder 600 Stunden erforderlich, entweder integriert im Studium oder als nachgelagertes Praktikum.
  • Formale Anforderungen: Dazu gehören ein Praktikumsvertrag mit einer anerkannten Einrichtung, die Benennung einer qualifizierten Praxisanleitung und gegebenenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Beispiel IU Internationale Hochschule:

Studierende der IU können das Anerkennungspraktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls „Anerkennungspraktikum: Soziale Arbeit“ absolvieren. Dieses umfasst mindestens 600 Stunden (ca. 100 Tage) in einer geeigneten sozialen Einrichtung. Zusätzlich ist eine Praxisreflexion erforderlich, in der die Studierenden ihre praktischen Erfahrungen mit dem theoretischen Wissen aus dem Studium verknüpfen. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss ebenfalls vorgelegt werden.

Es ist also essenziell, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes und der gewählten Hochschule zu informieren. Die Hochschulen bieten in der Regel Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Anerkennungspraktikums.

Das sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer

Die Anforderungen an das Anerkennungspraktikum unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern. Während einige Länder die staatliche Anerkennung direkt mit dem Studienabschluss verleihen, fordern andere ein separates Berufspraktikum nach dem Studium. Die folgende Übersicht gibt einen strukturierten Überblick über die jeweiligen Regelungen und Besonderheiten.

BundeslandRegelungHinweise
Baden-Württemberg Staatliche Anerkennung mit Studienabschluss Praxissemester ist Teil des Studiums; kein Anerkennungsjahr notwendig
Bayern Keine separate Praxisphase Studiengang muss u.a. ein Praktikum von mind. 100 Tagen enthalten
Berlin Anerkennung auf Antrag nach Studienabschluss Kein Anerkennungsjahr vorgesehen; zuständig ist die Senatsverwaltung
Brandenburg Integrierte Praxisausbildung notwendig Praxissemester + begleitende Projekte erforderlich
Bremen Verpflichtendes Anerkennungsjahr 12 Monate Vollzeit nach Studienabschluss
Hamburg Anerkennung mit Studienabschluss Automatische Verleihung ohne zusätzliches Praktikum
Hessen Einjährige Praxisphase erforderlich Kann studienintegriert oder postgradual erfolgen
Mecklenburg-Vorpommern Zwei Praxissemester im Studium Anerkennung durch Hochschule Neubrandenburg
Niedersachsen Hochschulen regeln Anforderungen selbst Üblicherweise betreute Praxisphase (ca. 100 Tage)
Nordrhein-Westfalen Unterschiedliche Modelle je Hochschule Praxissemester oder Berufsanerkennungsjahr möglich
Rheinland-Pfalz Einphasig oder zweiphasig möglich Bei < 60 ECTS Praxisanteilen ist Berufspraktikum erforderlich
Saarland Studium mit Praxisphase erforderlich Kein separates Anerkennungsjahr notwendig
Sachsen Grundsätzlich Berufspraktikum nötig Entfällt bei ausreichender Studienpraxis oder 2 Jahren Berufserfahrung
Sachsen-Anhalt Anerkennung mit Studienabschluss Zuständig: Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Schleswig-Holstein Studium oder Zusatzweiterbildung Anerkennung auch über spezielles Weiterbildungsprogramm möglich
Thüringen Anerkennung nach Studienabschluss Kein zusätzliches Praxisjahr erforderlich

In diesen Fernstudiengängen ist das Anerkennungspraktikum integriert

Viele Fernhochschulen haben die Anforderungen an das Anerkennungspraktikum bereits fest in ihre Studiengänge eingebunden. Die Praxisphasen sind dabei curricular verankert und können je nach Hochschule in Vollzeit, Teilzeit oder sogar am bestehenden Arbeitsplatz absolviert werden. Die staatliche Anerkennung wird bei erfolgreichem Abschluss meist automatisch verliehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte Fernstudiengänge und deren spezifische Regelungen.

HochschuleStudiengangRegelung
DIPLOMA Hochschule Soziale Arbeit (B.A., Fernstudium) 100 Tage Pflichtpraktikum integriert; bis zu 25 Tage anrechenbar; Praktikum auch am eigenen Arbeitsplatz möglich
Euro-FH Hamburg Soziale Arbeit (B.A., Fernstudium) Integrierte Praxisphase (100 Tage); berufsbegleitend durchführbar; Anrechnung für Vorqualifizierte möglich
IU Internationale Hochschule Soziale Arbeit (B.A., Fernstudium) Wahlpflichtmodul „Anerkennungspraktikum“ (20 ECTS ≙ 600 Std.); Teilzeit möglich; Reflexion und Anleitung verpflichtend
Hochschule Fresenius Soziale Arbeit (B.A., Fernstudium) Doppelabschluss mit integrierter Praxis (100 Tage); Praktikum im 5. Semester, ggf. beim aktuellen Arbeitgeber
SRH Fernhochschule Soziale Arbeit (B.A., Fernstudium) Praxis vollständig im Studienverlauf integriert; Abschluss = B.A. + staatliche Anerkennung; Anrechnung früherer Tätigkeiten möglich
AKAD University Soziale Arbeit (B.A., Fernstudium) 100 Praxisphase, sobald 90 ECTS erreicht worden sind
BASA-online (z. B. HS Fulda, Koblenz, Münster) Soziale Arbeit (B.A., berufsbegleitend) Mind. 100 Tage Praxis parallel zur Berufstätigkeit; Reflexion durch Hochschule; eigener Arbeitsplatz möglich

An der SRH Fernhochschule ist die Praxisphase beispielsweise so integriert: Studierende absolvieren 100 Tage bzw. 800 Stunden praktische Tätigkeit, begleitet durch Reflexionsgespräche, Supervision, Blockveranstaltungen und ein Lerntagebuch. Bis zu 400 Stunden können bei einschlägiger Berufserfahrung angerechnet werden. Die Einsätze erfolgen flexibel und individuell, auch aufgeteilt oder in verschiedenen Einrichtungen. Voraussetzung ist eine fachlich qualifizierte Anleitung vor Ort. Diese Praxisphase ist essenziell für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterin, ohne die Absolventen und Absolventinnen beruflich und finanziell benachteiligt wären. Mehr dazu im Interview mit Prof. Dr. Voigt & Prof. Dr. Teichert von der SRH Fernhochschule:

Wie läuft das Anerkennungspraktikum konkret ab?

Das Anerkennungspraktikum dient dazu, die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit mit Klientinnen und Klienten umzusetzen. Es erstreckt sich in der Regel über 600 Stunden bzw. 100 Praxistage, die entweder blockweise, in Teilzeit oder berufsbegleitend abgeleistet werden können – abhängig von den Vorgaben der Hochschule und des Bundeslands.

Inhalte und Ziele: Während des Praktikums sollen die Studierenden eigenständig sozialpädagogische Aufgaben übernehmen, etwa in der Beratung, Fallarbeit, Netzwerkarbeit oder im Projektmanagement. Sie sollen sich mit institutionellen Strukturen vertraut machen, Zielgruppenorientierung lernen und professionelle Handlungskompetenz aufbauen.

Anleitung und Begleitung: Das Praktikum muss unter fachlicher Anleitung durch eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder einen staatlich anerkannten Sozialarbeiter erfolgen. Diese oder dieser übernimmt die Praxisanleitung, führt regelmäßig Reflexionsgespräche und bestätigt die absolvierte Zeit. Einige Hochschulen verlangen begleitende Seminar- oder Reflexionsleistungen, die dokumentiert werden müssen.

Nachweise und Dokumentation: Zum Abschluss ist ein Praxisbericht oder eine ausführliche Dokumentation vorzulegen, in dem die Aufgaben, Herausforderungen und Lernerfahrungen beschrieben werden. Dieser Nachweis dient der Bewertung durch die Hochschule oder Anerkennungsstelle.

Wo kann das Berufspraktikum absolviert werden?

Gängige Praxisorte für das Anerkennungspraktikum im Fernstudium Soziale Arbeit.

Das Anerkennungspraktikum muss in einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit stattfinden. Entscheidend ist, dass dort eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder ein staatlich anerkannter Sozialarbeiter als Praxisanleitung zur Verfügung steht. Die Auswahl der Praxisstelle muss den fachlichen Anforderungen der Hochschule sowie den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslands entsprechen.

Gängige Praxisorte sind:

  • Jugendämter (z. B. Allgemeiner Sozialer Dienst)
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Sucht- und Drogenberatungsstellen
  • soziale Dienste in Kliniken
  • Einrichtungen der Obdachlosen- oder Flüchtlingshilfe
  • Behindertenhilfe
  • Betreutes Wohnen
  • Pflege- und Alteneinrichtungen.

Auch Schulen oder offene Ganztagsangebote kommen infrage, sofern die Praxisbegleitung gewährleistet ist.

Studierende, die bereits im sozialen Bereich tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre berufliche Tätigkeit als Praktikumsstelle anerkennen lassen – etwa, wenn die fachliche Anleitung gesichert ist und die Einrichtung als sozialpädagogisches Handlungsfeld anerkannt wird. Die Hochschule entscheidet in jedem Fall über die Eignung.

Das Praktikum kann je nach Studienmodell in Vollzeit, Teilzeit oder modular über mehrere Zeiträume verteilt werden. Diese Flexibilität ist besonders für berufstätige Fernstudierende relevant. Voraussetzung ist stets eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit und der fachlichen Anleitung.

Was passiert nach dem Praktikum?

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungspraktikums können Absolventinnen und Absolventen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter beantragen – oder erhalten sie automatisch, je nach Regelung des Bundeslands und der Hochschule. Diese Anerkennung ist in vielen sozialen Arbeitsfeldern Voraussetzung für die Berufsausübung, insbesondere im öffentlichen Dienst oder in Einrichtungen mit bestimmten Qualitätsanforderungen.

Anerkennungsverfahren: In einigen Bundesländern wird die staatliche Anerkennung durch die Hochschule direkt mit dem Abschluss verliehen. In anderen ist ein Antrag bei der zuständigen Landesbehörde nötig, der eine Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Praktikum und ggf. weitere Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) beizufügen sind.

Beruflicher Einstieg: Mit der staatlichen Anerkennung verbessert sich die Beschäftigungsfähigkeit erheblich. Viele Stellen – etwa im Jugendamt oder in der Straffälligenhilfe – setzen diesen Status voraus. Zudem gilt er oft als Voraussetzung für tarifliche Eingruppierungen und höhere Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst.

Weiterführende Perspektiven: Nach dem Berufseinstieg eröffnen sich zahlreiche Weiterqualifikationen, etwa in der systemischen Beratung, im Case Management oder in Masterstudiengängen wie Sozialmanagement oder Klinische Sozialarbeit. Die staatliche Anerkennung schafft damit nicht nur den Berufszugang, sondern auch die Grundlage für weitere Spezialisierungen und Karrierewege im sozialen Bereich.

Was bringt die Anerkennung zum Sozialarbeiter bzw. zur Sozialarbeiterin eigentlich beruflich?

Die staatliche Anerkennung ist mehr als nur eine formale Auszeichnung – sie hat konkrete berufsbezogene und rechtliche Konsequenzen. In vielen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit ist sie Voraussetzung für die Einstellung, insbesondere im öffentlichen Dienst und bei freien Trägern mit öffentlichen Aufträgen. Wer über die Anerkennung verfügt, erfüllt zudem die fachliche Qualifikation nach den Landesgesetzen zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten, etwa im Allgemeinen Sozialen Dienst, in der Jugendhilfe oder in der Straffälligenhilfe.

  • Rechtlicher Status: Die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ bzw. „staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ darf nur geführt werden, wenn die offizielle Anerkennung erteilt wurde. Diese ist in vielen Bundesländern an bestimmte Schutzrechte und Berufspflichten geknüpft.
  • Tarifliche Vorteile: In tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen – etwa im öffentlichen Dienst nach TVöD oder bei großen Wohlfahrtsverbänden – ist die staatliche Anerkennung häufig Voraussetzung für eine höhere Eingruppierung. Ohne sie kann es zu niedrigeren Einstufungen kommen, selbst bei identischer Tätigkeit.
  • Berufliche Entwicklung: Die Anerkennung erleichtert den Zugang zu verantwortungsvollen Positionen, Leitungsfunktionen und weiterführenden Qualifizierungen. Sie signalisiert Arbeitgebern, dass die fachliche Ausbildung nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch fundiert ist – ein wichtiger Pluspunkt im Bewerbungsverfahren.
  • Mobilität und Anerkennung im Ausland: Auch wenn die staatliche Anerkennung ein länderspezifisches Konstrukt ist, wird sie in vielen Fällen als Qualitätsmerkmal auch international anerkannt – vor allem innerhalb der EU. Wer im Ausland im Bereich Soziale Arbeit tätig werden will, profitiert von einem dokumentierten Nachweis praktischer und rechtlicher Berufsbefähigung.

Fazit: Anerkennungspraktikum als Schlüssel zur beruflichen Anerkennung

Das Anerkennungspraktikum ist ein zentrales Element auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter – insbesondere im Fernstudium. Es verbindet Theorie und Praxis, schafft rechtliche Klarheit und erhöht die beruflichen Chancen erheblich. Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, doch viele moderne Fernstudiengänge haben das Praktikum bereits systematisch integriert.

Wer die staatliche Anerkennung erwirbt, profitiert langfristig: durch bessere Jobchancen, tarifliche Vorteile und Zugang zu verantwortungsvollen Aufgaben. Frühzeitige Information, eine passende Praxisstelle und eine gute Begleitung durch die Hochschule sind dabei entscheidend für den erfolgreichen Abschluss.

Für angehende Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Fernstudium gilt daher: Wer das Anerkennungspraktikum gezielt plant und nutzt, schafft die Grundlage für einen erfolgreichen Berufseinstieg und eine langfristige Karriere im sozialen Bereich.

Kommentare

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  • Christian Wolf · vor 1 Monaten
    Übrigens habe ich mich vor einiger Zeit auch mit Katja unterhalten, die Soziale Arbeit an der APOLLON Hochschule studiert.

    Im Gespräch berichtet Katja offen über ihren außergewöhnlichen Bildungsweg: Ohne Abitur begann sie mit Ausbildungen zur Friseurin und Floristin, merkte jedoch, dass diese Berufe langfristig nicht erfüllend oder körperlich zu anstrengend waren. Nach einem Zwischenstopp in einem Callcenter entdeckte sie ihre Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern und absolvierte eine Ausbildung zur Erzieherin. Parallel zu ihrer Tätigkeit als Integrationsfachkraft in Berlin entschied sie sich für ein Fernstudium in Sozialer Arbeit an der APOLLON Hochschule, das sie trotz anfänglicher Unsicherheiten und ohne akademischen Hintergrund mit viel Eigenmotivation erfolgreich bewältigte. Später ergänzte sie ihr Studium durch ein weiteres an der IU in Kindheitspädagogik, um gezielt ihr berufliches Profil zu stärken. Sie betont die Bedeutung von Flexibilität im Fernstudium, die Unterstützung durch Mentorenprogramme, den Nutzen von KI-Tools und Literaturverwaltungssoftware sowie den Wert des Lernens als persönlichen Gewinn – unabhängig von gesellschaftlichen Bildungswegen oder formellen Abschlüssen.

    Das ganze Gespräch gibt es hier:

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