Mittwoch, 14. Oktober 2015
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Hallo alle zusammen,

habe wieder eine Frage. Ich habe unten die Fußnoten eingefügt, die die Kurzbelege meiner Hausarbeit beinhalten:

Vgl. Avé-Lallemant 1862, S. 441 zit. n. Althaus 2002, S. 64.
Vgl. Weinberg 1969, S. 100 zit. n. ebd., S. 64.
Vgl. Wolf 1956, Nr. 6297 zit. n. ebd., S. 64.
Vgl. Wolf 1956, Nr. 6297 zit. n. ebd., S. 64.
Vgl. Paul 1992, S. 1081 zit. n. ebd., S. 65.
Vgl. Paul 1992, S. 1081 zit. n. ebd., S. 65.

Und zwar verwende ich das Werk von Althaus, der andere Werke zitiert ( wie Avé-Lallemant, Weinberg, usw.). Demnach zitiere ich was Althaus zitiert hat (= mehrere doppelte Zitate).

Nun ist meine Frage, ob ich statt "zit. n. ebd." jedes Mal "zit. n. Althaus 2002" schreiben müsste oder ist für den Leser bereits klar, dass mit " zit. n. ebd." stets Althaus gemeint ist?

Grüße
vor etwa 8 Jahren
·
#1770
Bevor ich darauf eingehe, erst einmal generell ein Hinweis zu „ebd.“: „Ebd.“ bezieht sich auf dieselbe Textstelle der zuvor angegebenen Publikation, also auf dieselbe Textstelle auf derselben Seiten – „ebd.“ steht entsprechend immer ohne Seitenangabe. Meint man dieselbe Publikation (wie zuvor erwähnt), aber eine andere Seite, nutzt man „a. a. O.“; „a. a. O.“ steht entsprechend immer mit Seitenzahl.

Mehr dazu: http://www.techniken-wissenschaftlichen-arbeitens.de/beleg/aaO_ebd.htm und https://de.wikipedia.org/wiki/Ebenda
vor etwa 8 Jahren
·
#1772
Ok, danke. Das habe ich noch nie gehört. Ich glaube auch oft die Variante vgl. ebd. S. 17 gesehen zu haben.

Erstaunte Grüße
vor etwa 8 Jahren
·
#1773
Ja, wie im ersten erwähnten Artikel steht, streiten sich die „Gelehrten“ ja auch ein bisschen darüber, was nun was bedeutet. In den meisten Dissertationen, die ich lese, wird es auch so verwendet, wie du es machst. Ich empfehle, es so zu nutzen, wie ich oben schrieb, zumindest aber einheitlich.
vor etwa 8 Jahren
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#1779
Ok danke,
hab das nämlich jetzt in meiner kompletten Bachelorarbeit so durchgezogen, also vgl. ebd S. 16 und beim nächsten Hinweis wieder vgl. ebd . 16 statt einfach nur vgl. ebd.
vor etwa 8 Jahren
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#1780
Korrekt ist, wie oben geschrieben, nur „ebd.“, ohne Seitenangabe. Denn die Seitenangabe gibst du ja im ursprünglichen Nachweis an, auf den sich „ebd.“ bezieht. Das kann dann so aussehen in den Fußnoten:

(1) Vgl. Weinberg 1969, S. 100.
(2) Vgl. ebd.
(3) Vgl. a. a. O., S. 103.
(4) Vgl. ebd.

(4) bezieht sich in diesem Beispiel auf Weinberg 1969, S. 103.
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