Sonntag, 20. September 2015
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Hallo an alle:

Nach ihm handelt es sich bei einem Denkmal um „[…] ein[en] Ort, an dem sich die Gesamtheit einer Szene soweit wie möglich nacherleben läßt.“ (ebd., S. 6).

IMuss noch ein weiterer Punkt hinter (eb., S. 6)? Oder reicht der Punkt im Zitat bereits?

Grüße,
vor etwa 8 Jahren
·
#1735
Korrekt ist es so:

Nach ihm handelt es sich bei einem Denkmal um „[…] ein[en] Ort, an dem sich die Gesamtheit einer Szene soweit wie möglich nacherleben läßt“ (ebd., S. 6).

Der Punkt steht also am Ende.

Regeln dazu:
Treffen Punkt, Frage- oder Ausrufezeichen mit Anführungszeichen zusammen, so stehen sie nach dem Schlusszeichen, wenn sie zum Begleitsatz (übergeordneten Satz) gehören <§ 90>.

  • Ich habe die „Buddenbrooks“ gelesen und den „Zauberberg“.

  • Wer kennt das Theaterstück „Der Stellvertreter“?

  • Sie verwies darauf, „dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen hat“.

  • Ich brauche dringend den Text von „Figaros Hochzeit“!


Und ähnliche, siehe http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/anfuehrungszeichen
vor etwa 8 Jahren
·
#1736
ok, danke !!

Liebe Grüße
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