Wie läuft die Zusatzausbildung Rechtspsychologie bei BDP und DGP ab – und worin unterscheiden sich die beiden?
1 Antwort
Hi!
Der wichtigste Punkt zuerst: BDP und DGPs bieten hier nicht zwei völlig getrennte Zusatzausbildungen an. Gemeint ist in der Regel dieselbe föderative Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs.
Der Unterschied liegt eher in den Rollen:
- DGPs = wissenschaftliche Fachgesellschaft der Psychologie. Sie ist gemeinsam mit dem BDP Trägerin der Weiterbildung.
- BDP = Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Er ist ebenfalls Träger der Weiterbildung und führt die Zertifizierung mit.
- Deutsche Psychologen Akademie = Bildungseinrichtung des BDP; sie bietet viele der akkreditierten rechtspsychologischen Seminare an.
- TransMIT / ZWPD = Geschäftsstelle für Anmeldung, Unterlagenprüfung, Anerkennung und Prüfungsorganisation.
Du entscheidest dich also nicht „BDP oder DGPs“, sondern absolvierst eine gemeinsame Weiterbildung mit dem Abschluss Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs. Einzelne Seminare können bei akkreditierten Anbietern besucht werden, zum Beispiel über die Deutsche Psychologen Akademie. Die formale Anmeldung zur Weiterbildung läuft über TransMIT.
Zugangsvoraussetzungen: Voraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Psychologiestudium mit Bachelor und Master bzw. Diplom. Bei Bachelor und Master sollen zusammen mindestens 240 ECTS nicht-redundante genuine Psychologieinhalte vorliegen; außerdem sollen Bachelor und Master konsekutiv aufeinander bezogen sein. Brückenkurse zum Ausgleich fehlender Psychologie-ECTS werden laut TransMIT nicht akzeptiert.
Zusätzlich werden psychologische Methoden-, Diagnostik- und Gutachtenpraxis-Anteile geprüft. Konkret sollen mindestens zwei der folgenden Bereiche erfüllt sein: mindestens 15 ECTS Methodenmodule, mindestens 15 ECTS Diagnostikmodule oder mindestens 4 ECTS Gutachtenpraxis. Private oder ausländische Abschlüsse müssen meist mit Urkunden, Transcripts und Modulhandbüchern nachgewiesen werden.
Ablauf: Die Weiterbildung ist berufsbegleitend angelegt und dauert in der Regel etwa 3 Jahre. Sie umfasst insgesamt 400 Unterrichtseinheiten: mindestens 240 UE Theorie, mindestens 120 UE supervidierte Fallarbeit im Fachteam sowie mindestens 30 UE Einzelsupervision.
Inhaltlich geht es u. a. um rechtliche Grundlagen, Rolle von Sachverständigen, Aussagepsychologie, Familienrecht, Schuldfähigkeit, Prognosebegutachtung, Gutachtenmethodik, Diagnostik, Dokumentation und mündliche Gutachtenerstattung vor Gericht.
Für die Prüfung müssen u. a. eigene forensisch-psychologische Gutachtenfälle eingebracht werden. TransMIT nennt mindestens 10 selbst bearbeitete Gutachtenfälle im Fachteam; zur Prüfungsanmeldung werden außerdem drei eigene forensisch-psychologische Gutachten aus mindestens zwei Anwendungsbereichen eingereicht. Zusätzlich muss rechtspsychologische Berufstätigkeit nachgewiesen werden.
Für Rheinland-Pfalz: Die Weiterbildung ist nicht an ein Bundesland gebunden. Du kannst Seminare und Fachteams bundesweit bzw. teilweise online organisieren. Wichtig ist aber, dass die Seminare anerkannt sind und du passende Praxis- und Gutachtenfälle nachweisen kannst.
Nach erfolgreichem Abschluss darfst du die Bezeichnung Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs führen. Außerdem ist die Eintragung ins Rechtspsychologenregister möglich, das u. a. von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten zur Suche nach rechtspsychologischer Expertise genutzt werden kann.
Entscheidend sind für dich vor allem drei Fragen: Erfüllt dein Psychologiestudium die formalen ECTS- und Inhaltsvoraussetzungen? Hast du Zugang zu rechtspsychologischer Praxis und Gutachtenfällen? Und findest du ein passendes Fachteam bzw. Supervision?
Offizielle Einstiegsseiten sind die DGPs-Übersicht zur Weiterbildung Rechtspsychologie, die BDP-Seite zur Zertifizierung, die Seminarübersicht der Deutschen Psychologen Akademie und die TransMIT-Seite zur Anmeldung und Zulassung.