Kann ich ein Fernstudium pausieren (Urlaubssemester/Beurlaubung) – wie lange und unter welchen Voraussetzungen?
Gelöst
Ein Gast
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Ich würde gern wissen, ob es möglich ist, das Fernstudium zu pausieren, falls zum Beispiel im Job gerade besonders viel los ist oder privat was dazwischen kommt. Gibt es beim Fernstudium sowas wie ein Urlaubssemester oder eine andere Möglichkeit, die Studienzeit offiziell zu unterbrechen?
Wie lange kann man das machen, und muss man dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Mich interessiert vor allem, wie andere damit umgegangen sind, wenn sie mal eine Auszeit brauchten.
1 Antwort
Lösung
Hi!
Ja, Urlaubssemester gibt es auch im Fernstudium.
Typische Regelungen:
- Dauer: In der Regel 1–2 Semester pro Urlaubssemester-Antrag, maximal 50% der Regelstudienzeit
- Studienzeit: Urlaubssemester zählen nicht in die Regelstudienzeit
- Prüfungen: In Urlaubssemestern darfst du in der Regel keine Prüfungen ablegen (Ausnahmen möglich)
- Gebühren/Beiträge: Je nach Hochschule/Vertrag kann die Zahlung von Gebühren im betroffenen Zeitraum ebenfalls pausiert werden
- Achtung beim BAföG/Kindergeld: Dieses ruht in der Regel während des Urlaubssemesters
- Beantragung: Je nach Hochschul- oder Studiengangsordnung kann eine Begründung gefordert sein
Typische Gründe, die anerkannt werden:
- Berufliche Belastung / Elternzeit
- Krankheit oder Pflegesituation in der Familie
- Auslandsaufenthalt
- Finanzielle Engpässe
Weiterführende Inhalte dazu (am Beispiel IU):
- Magazin-Artikel: Studium pausieren – So funktioniert das Urlaubssemester im Fernstudium an der IU
- Erfahrungsbericht im Video: Studium pausieren – So funktioniert's im Fernstudium an der IU (aus unserer Podcast-Folge 44 mit Tamara Bronsema: „Herausforderungen meistern: Studium pausiert, Selbstständigkeit & Resilienz“)
Alternativen zum Urlaubssemester:
- Verlängerung der Studienzeit (gegen einen Aufpreis oder kostenfrei möglich, je nach Vertrag)
- Wechsel in ein günstigeres Modell (z. B. weniger Module pro Semester)
- Freiwillige Exmatrikulation und späterer Wiedereinstieg (Bescheinigung bereits erbrachter Studienleistungen für die Anrechnung wichtig)
Schau dir am besten explizit die Pausenregelungen im Studienvertrag und der Studienordnung an. Die Bestimmungen sollten dort detailliert aufgeschlüsselt sein.