Samstag, 01. Oktober 2011
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Hallo,
ich interessiere mich für das Fernstudium Soziale Arbeit und frage mich, ob meine selbstständige Tätigkeit als Tagesmutter in der Randstundenbetreuung an einer Schule und auch zu Hause auch in den Bereich sozialpädagogische Berufserfahrung fällt?
Beste Antwort
Hallo, Frau Priesner,

Ihre Frage kann Ihnen an dieser Stelle vermutlich kaum jemand beantworten. Die müssten Sie gezielt bei den Zulassungs- bzw. Beratungsstellen der (wenigen) Hochschulen stellen, die einen Fernstudiengang in Sozialer Arbeit anbieten. Da gibt es z.B. neben unserem Verbundstudiengang BASA-Online, der an sieben Hochschulen bundesweit angeboten wird (s. unter http://www.basa-online.de) weitere Angebote an der Leuphana Universität in Lüneburg, an der Evangel. HS für Diakonie und Sozialwesen in Hamburg, an der HS Neubrandenburg und an der Kath. StiftungsFH in München. Alle Hochschulen wenden sich gezielt an beruflich erfahrene InteressentInnen, einige fordern drei Jahre einschlägige berufliche Kenntnisse, andere zwei Jahre in unterschiedlichem zeitlichen Umfang (von Teilzeit bis Vollzeit), auch studienbegleitende Tätigkeit ist normalerweise erforderlich. Aber was an Tätigkeiten anerkannt werden kann, wird oft ganz unterschiedlich bewertet und berücksichtigt. So haben wir für die FH Koblenz, für die wir das Zulassungsverfahren für BASA-Online durchführen, durchaus auch schon Tagesmütter (soweit Kinder unter Jugendämter zugeteilt werden) im Zulassungsverfahren gehabt.

Annette Honsel
ZFH
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Hallo, Frau Priesner,

Ihre Frage kann Ihnen an dieser Stelle vermutlich kaum jemand beantworten. Die müssten Sie gezielt bei den Zulassungs- bzw. Beratungsstellen der (wenigen) Hochschulen stellen, die einen Fernstudiengang in Sozialer Arbeit anbieten. Da gibt es z.B. neben unserem Verbundstudiengang BASA-Online, der an sieben Hochschulen bundesweit angeboten wird (s. unter http://www.basa-online.de) weitere Angebote an der Leuphana Universität in Lüneburg, an der Evangel. HS für Diakonie und Sozialwesen in Hamburg, an der HS Neubrandenburg und an der Kath. StiftungsFH in München. Alle Hochschulen wenden sich gezielt an beruflich erfahrene InteressentInnen, einige fordern drei Jahre einschlägige berufliche Kenntnisse, andere zwei Jahre in unterschiedlichem zeitlichen Umfang (von Teilzeit bis Vollzeit), auch studienbegleitende Tätigkeit ist normalerweise erforderlich. Aber was an Tätigkeiten anerkannt werden kann, wird oft ganz unterschiedlich bewertet und berücksichtigt. So haben wir für die FH Koblenz, für die wir das Zulassungsverfahren für BASA-Online durchführen, durchaus auch schon Tagesmütter (soweit Kinder unter Jugendämter zugeteilt werden) im Zulassungsverfahren gehabt.

Annette Honsel
ZFH
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