Zum WS 2010/11 haben sich insgesamt rund 2500 Meister bzw. beruflich qualifizierte Frauen und Männer ohne Abitur an die FernUni Hagen eingeschrieben, soviel wie nie zuvor.
Wer kein Abitur hat, und nicht das Abitur nachholen möchte, kann unter Umständen dennoch zu einem Studium an der FernUni Hagen zugelassen werden.
Verschiedene Wege führen hierbei zur Aufnahme des Studiums:
Zugang für Meisterinnen und vergleichbar Qualifizierte
Meister/-innen und alle mit einer vergleichbaren Aufstiegsfortbildung können sich in jeden Bachelorstudiengang der FernUni Hagen einschrieben. Als vergleichbar gelten Aufstiegsfortbildungen lt. §2 der Berufsausbildungshochschulzugangsverordnung wie Meister im Handwerk, Industriemeister, IHK-Fachwirte.
Zugang für beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis innerhalb des Berufs
Auch beruflich Qualifizierte mit Praxis im Ausbildungsberuf können ein Studium aufnehmen, das dem Ausbildungsberuf fachlich entspricht. Voraussetzungen:
Zugang für beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis außerhalb des Berufs
Wer beruflich Qualifiziert ist und Praxis außerhalb seines Ausbildungsberuf erworben hat, kann den Zugang zur FernUni über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung erreichen. Voraussetzungen:
Sie können sich dann für ein Probestudium oder für eine Zugangsprüfung entscheiden. Im Probestudium müssen Sie mindestens 80 ECTS-Punkte innerhalb von maximal 8 (mindestens aber 4) Semestern erreichen. Für die Zugangsprüfung schreiben Sie 2 Klausuren, auf die Sie sich eigenverantwortlich vorbereiten müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FernUni: http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/index.shtml
Wer kein Abitur hat, und nicht das Abitur nachholen möchte, kann unter Umständen dennoch zu einem Studium an der FernUni Hagen zugelassen werden.
Verschiedene Wege führen hierbei zur Aufnahme des Studiums:
- Zugang für Meisterinnen und vergleichbar Qualifizierte
- Zugang für beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis innerhalb des Berufs
- Zugang für beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis außerhalb des Berufs
Zugang für Meisterinnen und vergleichbar Qualifizierte
Meister/-innen und alle mit einer vergleichbaren Aufstiegsfortbildung können sich in jeden Bachelorstudiengang der FernUni Hagen einschrieben. Als vergleichbar gelten Aufstiegsfortbildungen lt. §2 der Berufsausbildungshochschulzugangsverordnung wie Meister im Handwerk, Industriemeister, IHK-Fachwirte.
(1) Zugang zum Studium hat, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:
1. Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
2. Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
3. eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz,
4. Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz,
5. Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,
6. Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.
(2) Die Qualifikation nach Absatz 1 berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.
Zugang für beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis innerhalb des Berufs
Auch beruflich Qualifizierte mit Praxis im Ausbildungsberuf können ein Studium aufnehmen, das dem Ausbildungsberuf fachlich entspricht. Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
- mindestens 3 Jahre Vollzeit-Berufspraxis im Ausbildungsberuf
- Einstufung der beruflichen Qualifikation durch die Fakultät
Zugang für beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis außerhalb des Berufs
Wer beruflich Qualifiziert ist und Praxis außerhalb seines Ausbildungsberuf erworben hat, kann den Zugang zur FernUni über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung erreichen. Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
- anschließend mindestens 3 Jahre Berufspraxis in Vollzeit
Sie können sich dann für ein Probestudium oder für eine Zugangsprüfung entscheiden. Im Probestudium müssen Sie mindestens 80 ECTS-Punkte innerhalb von maximal 8 (mindestens aber 4) Semestern erreichen. Für die Zugangsprüfung schreiben Sie 2 Klausuren, auf die Sie sich eigenverantwortlich vorbereiten müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FernUni: http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/index.shtml
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