Hallo!
Ich habe heute den Bescheid über den Ausschluss vom Vergabeverfahren der FH Potsdam bekommen, mit der Begründung, meine derzeitige berufliche Tätigkeit wird nicht als einschlägig anerkannt.
Ich möchte Soziale Arbeit studieren und arbeite als Nachtwache in einem Behindertenwohnheim. Meiner Meinung nach ist dies sehr wohl einschlägig.
Glaubt Ihr, dass ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat?
Ich habe heute den Bescheid über den Ausschluss vom Vergabeverfahren der FH Potsdam bekommen, mit der Begründung, meine derzeitige berufliche Tätigkeit wird nicht als einschlägig anerkannt.
Ich möchte Soziale Arbeit studieren und arbeite als Nachtwache in einem Behindertenwohnheim. Meiner Meinung nach ist dies sehr wohl einschlägig.
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