Dienstag, 07. Februar 2012
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Hallo, ich hab nun Probleme mit meiner Familienkasse. Ich bin 22 Jahre alt und mache derzeit mein Fernabi (Vollzeit). Nun würden meine Eltern laut Familienkasse zwar Kindergeld dafür bekommen (und habe dies auch einige Zeit), jedoch haben diese nun die Zahlungen eingestellt und verlangen auch Geld von meinen Eltern zurück. Der Grund ist der, dass sie nun (auf einmal) jeden Monat meine Einsendeaufgaben (so etwas wie eine freiwillige Übung am Ende eines Studienpakets) von mir verlangen. Das wäre ja an sich kein Problem, jedoch bekomme ich nur alle 3 Monate (also am Ende eines Pakets) meine Einsendeaufgaben (pro Fach eine) korrigiert. Ich kann ihnen also schlecht jeden Monat welche schicken (da ich ja für die Übung am Schluss erst mal das gesamte Studienpaket mit seinen Lernheften durcharbeiten muss). Das habe ich denen auch geschrieben und bekam daraufhin aber nur die Mitteillung, dass sie eben kein Kindergeld mehr zahlen werden, da ich ja mein Fernabitur voraussichtlich nicht schaffen werde (dabei hatte ich bisher nur gute Noten). Alle weiteren Mitteillungen/Anrufe blieben ohne Antwort. Nun würde ich wirklich gerne wissen, was ich noch machen kann, da alle anderen in meinem Kurs auch Kindergeld bekommen (auch zum Teil von der selben Familienkasse). Und auch würde mich interessieren, ob die Familienkasse überhaupt Einsicht in meine Noten (also Aufsätze, Übungen etc.) nehmen darf? Würde mich über Ratschläge wirklich freuen.
vor etwa 12 Jahren
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#1357
Beste Antwort
So, habe doch noch was gefunden:
In der Dienstanweisung DA-FamEStG (Version 2011) für Familienkassen.

DA 63.3.2 Kinder in Berufsausbildung
"...
2Die Ernsthaftigkeit einer Ausbildung bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige Präsenz an einer Ausbildungsstätte erfordern (z. B. Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge, Fernuniversität, andere Fernlehrgänge), sollte durch Vorlage von Leistungsnachweisen („Scheine“, Bescheinigungen des Betreuenden über Einreichung von Arbeiten zur Kontrolle), die Aufschluss über die Fortschritte des Lernenden geben, in den in der DA-Ü festgelegten Zeitabständen belegt werden. 3Sind bei Studenten die Semesterbescheinigungen aussagekräftig (durch Ausweis der Hochschulsemester), sind diese als Nachweis ausreichend."

kann es hier leider nicht anfügen da es ein PDF ist.

Hier aber der Link : https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014845.pdf
vor etwa 12 Jahren
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#1354
Hallo Viktoria,
wenn ich ehrlich bin, dann höre ich von so etwas zum ersten Mal.
ich denke es könnte auch eine kurze Bescheinigung von deiner Fernschule genügen, eben eine Bescheinigung dass du am lernen auch tatsächlich teilnihmst bzw. Unterlagen regelmässig einsendes und bereits über bestimmte Lernerfolge verfügst. Was will die Familienkasse mit dne Aufsätzen machen? Diese prüfen und bewerten, ist doch auch Quatsch. Ich weiss das es für BAFÖG sollche Bescheinigungen von den Hochschule nach dem 3 Semester erstellt werden, düfte also auch für deine Schule kein Problem sein, oder?
LG
Natalja
vor etwa 12 Jahren
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#1355
Ja, solche Bescheinigungen habe ich der Familienkasse bereits mehrmals geschickt, leider beharren sie aber dennoch auf diese Einsendeaufgaben. Anbei danke für deine Antowort.
vor etwa 12 Jahren
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#1356
Hast du denn bereits Einspruch eingelegt?
vor etwa 12 Jahren
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#1357
Beste Antwort
So, habe doch noch was gefunden:
In der Dienstanweisung DA-FamEStG (Version 2011) für Familienkassen.

DA 63.3.2 Kinder in Berufsausbildung
"...
2Die Ernsthaftigkeit einer Ausbildung bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige Präsenz an einer Ausbildungsstätte erfordern (z. B. Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge, Fernuniversität, andere Fernlehrgänge), sollte durch Vorlage von Leistungsnachweisen („Scheine“, Bescheinigungen des Betreuenden über Einreichung von Arbeiten zur Kontrolle), die Aufschluss über die Fortschritte des Lernenden geben, in den in der DA-Ü festgelegten Zeitabständen belegt werden. 3Sind bei Studenten die Semesterbescheinigungen aussagekräftig (durch Ausweis der Hochschulsemester), sind diese als Nachweis ausreichend."

kann es hier leider nicht anfügen da es ein PDF ist.

Hier aber der Link : https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014845.pdf
vor etwa 12 Jahren
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#1358
Und noch etwas, auch von dort :
6. Die Anerkennung eines Fern-Abiturs kommt entsprechend diesen Grundsätzen in Betracht (vgl. auch DA 63.3.2.3 Abs. 1 Satz 4). 7Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung als Berufsausbildung anzusehen (BFH vom 18.3.2009 – BStBl 2010 II S. 296). 8Bereitet sich ein Kind, ohne in eine schulische Mindestorganisation eingebunden zu sein, ernsthaft auf eine Prüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, der Fachoberschulreife, des schulischen Teils der Fachhochschule oder des Abiturs vor, ist es zu berücksichtigen. 9An den Nachweis der für die Vorbereitung in Anspruch genommenen Zeit und Arbeitskraft des Kindes sind aufgrund der fehlenden Mindestorganisation strenge Anforderungen zu stellen. 10Als mögliche Nachweise kommen insbesondere detaillierte Studienberichte sowie Bescheinigungen über die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen, über die Anmeldung zur Prüfung und über die Zulassung zur Prüfung in Betracht. 11Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Vorbereitung gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast zu Lasten des Kindergeldberechtigten."
vor etwa 12 Jahren
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#1359
Ich weiss es sind keine "gute " Neuigkeiten, aber anscheindt dürfen Sie die Einsendeaufgaben verlangen...vll. fragst du einfach bei den Betreuenden eine Art Bescheinigung über die Erhaltung der Unterlagen an? Also dass Sie dir bestättigen, diese Aufgaben erhalten haben aber eben noch korrigiert haben?
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