Donnerstag, 10. Februar 2011
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In der Onlineausgabe der Zeit gibt es gerade einen Beitrag zur Open University mit dem Titel Open University - Minderwertig? Deutsche Richter halten Open University nicht für eine Hochschule.

Im Artike geht es um eine prekäre und vielleicht folgenreiche Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das entschied, dass das Studium an der OU nicht gleichwertigig mit einem Studium an einer deutschen Hochschule sei.

Grund dafür ist in erster Linie das Fehlen formaler Zugangsvoraussetzungen an der OU, wie sie an deutschen Unis üblich sind.

Was meint ihr dazu?
vor etwa 13 Jahren
·
#1087
Zumindest die Überschrift in der Zeit "Deutsche Richter halten Open University nicht für eine Hochschule", die ist m.E. schlichtweg falsch.
Da wird sich wohl manch ein Richter noch umstellen müssen... Das Studium einer anerkannten ausländischen Hochschule als "minderwertig" zu betrachten, nur weil Studierende ohne Abitur zugelassen werden können... Und das, wo doch nun auch in Deutschland beruflich Qualifizierte - quasi als niedrigste Zugangsschwelle - mit qualifiziert abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung studieren - können - an Fachhochschulen je nach Bundesland fast unbegrenzt, an Unis zumindest fachbezogen.
Was den Bezug von Bafög angeht, mag das eine andere Frage sein, denn Bafög gibt es für deutsche Fernstudiengänge ja auch nicht grundsätzlich.
vor etwa 13 Jahren
·
#1089
Hallo Frau Honsel,

danke Ihnen für Ihre Meinung. Ich habe jetzt das Urteil nicht gelesen, vielleicht hat es ja jemand parat. Aber ich denke, dass die ZEIT hier einfach etwas reißerisch titelt und schreibt.

"Minderwertig" (ein Ausdruck, der ins uns noch jede Menge assoziieren lässt), also weniger wert bzw. nicht gleichwertig ist die OU ja nach Meinung des OVG hauptsächlich in Bezug auf das BAföG. Zur Qualität der Studiengänge wird keine Aussage getroffen:
Damit erübrige sich die Prüfung, »ob der Besuch der Open University nach Art und Inhalt der Ausbildung (...) mit einem inländischen Bachelorstudium im Studiengang Geowissenschaften vergleichbar ist«, schreiben die Richter – und erklären damit für rechtens, dass deutsche Studenten der Open University kein Bafög erhalten.


Leider sehen das viele andere nicht so differenziert, es verbleiben im Kopf einfach die Schlagworte der Zeitungen, und nicht zuletzt fällt das auch in Teilen auf deutsche Fernhochschulen oder Einrichtungen wie die ZFH zurück.
vor etwa 13 Jahren
·
#1090
Ich weiß nicht, wie das in England mit Bafög ist. Aber es gab die Initiative, dass Arbeitslose das Studium bezahlt bekamen. Folge war, dass es eine hohe Abbrecherquote gab!
Diejenigen, die ihr Studium selbst bezahlten, haben natürlich bestanden sozusagen, weil die einen Grund hatten und das Studium auch selber wollten. Unter den Arbeitslosen waren wohl viele, die die Chance eines solchen Studiums nicht sahen...!

Die befürchten eben, dass da nun jeder Bafög beziehen könnte und die Kosten in die Höhe schnellen - ich halte das Urteil politisch motiviert und sonst nichts! Eigentlich gilt ja das Gleichheitsgesetz der Hochschulen in Europa, von daher müssten alle Studierenden mit deutscher Staatsbürgerschaft das Bafög bekommen, ganz unabhängig davon, an welcher Uni sie studieren! So wie Auslandsstudenten...!

Für mich macht sich hier Deutschland mal wieder selbst lächerlich...! AUf lange Sicht geht das nicht gut, denn wenn die ausgebildeten Leute fehlen (das müssen so viele wie möglich sein!), dann nähen wir in 10 bis 15 Jahren die T-Shirts für Asiaten, wenn wir billig genug sind! :-)
vor etwa 13 Jahren
·
#1091
Das Urteil erscheint auf den ersten Blick logisch. Zurzeit ist es noch so, daß ein Studium an einer deutschen Universität grundsätzlich nur mit der allgemeinen Hochschulreife bzw. mit vergleichbaren Qualifikationen möglich ist. Da man an der Open University ohne Abitur studieren kann, macht dies theoretisch das Abitur wertlos. Und um den Wertverfall des Abiturs zu verhindern, muß man etwas tun. Also gibt es z.B. in diesem Fall keine finanzielle Unterstützung für ein solches Studium.

Natürlich ist dies wenn man genauer hinschaut dann doch nicht mehr so logisch. Denn erstens ist ja die Abschlüsse gleichwertig und anerkannt genau wie jene, die z.B. an einer deutschen Präsenzuniversität erwerben kann, und zweitens bzw. daraus folgend ist eine Unterstützung durch BAföG erwünschenswert, da akademische Karrieren zu fördern sind.

Die Richter müssen zwar irgendetwas tun, aber sie tun nicht das Richtige. :<
vor etwa 13 Jahren
·
#1092
Da man an der Open University ohne Abitur studieren kann, macht dies theoretisch das Abitur wertlos


Was macht das Abitur denn wertvoll? :-D

Ich war auf dem 2. Bildungsweg und habs mit der Möglichkeit der Open University sein lassen... weil es außer dem Zugang zum Studium keinen Wert hat... meiner Meinung nach!
Dass man dort die nötigen Fähigkeiten und ein bisserl Wissen für das Studium erwirbt, da treten jedes Semester aber ein gehöriges Maß an Leuten den Gegenbeweis an! :-) Die Unis richten zum Teil Nachholkurse für die Studenten ein...!

Die Open University beweist im Gegenteil, dass die Hinführung zu den relevanten Inhalten auch ohne Vorwissen möglich ist! Ich hatte im ersten Kurs alle Themen von der 10. Klasse, also Realschule, die wichtig waren und notwendig für das Studium... weil sie wissen, wie man es anstellt, dass auch Leute ohne Vorwissen den Einstieg schaffen!

Natürlich ist dies wenn man genauer hinschaut dann doch nicht mehr so logisch. Denn erstens ist ja die Abschlüsse gleichwertig und anerkannt genau wie jene, die z.B. an einer deutschen Präsenzuniversität erwerben kann, und zweitens bzw. daraus folgend ist eine Unterstützung durch BAföG erwünschenswert, da akademische Karrieren zu fördern sind.

Die Richter müssen zwar irgendetwas tun, aber sie tun nicht das Richtige. :<


Genau das ist es...! ;-)
vor etwa 13 Jahren
·
#1095
Meine Meinung habe ich ja schon direkt auf der Seite der Zeit geäußert und stimme hier besonders der Aussage der ZFH zu.

Vor ein paar Tagen habe ich ein Interview mit der zuständigen Rechtsanwältin geführt. Bei Interesse kann das hier nachgelesen werden:
http://www.fernstudium-infos.de/open-university/28499-interview-rechtsanwaeltin-sibylle-schwarz-bafoeg-streit.html

Insbesondere ist RA Schwarz darin darauf eingegangen, welche weiteren Möglichkeiten es nun noch gibt und was das Urteil für andere Deutsche bedeutet, die im Ausland ein Fernstudium machen möchten und dafür auf Bafög hoffen.

Zur Diskussion hier möchte ich auch noch anmerken, dass die Richter auf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gar nicht eingegangen sind, weil dies gar nicht nötig sei, da schon die Hochschule nicht mit deutschen Hochschulen vergleichbar sei.

Absurd wird es besonders dann, wenn man bedenkt, dass es sogar Überlegungen gibt, in Deutschland auch Hochschulen nach dem Vorbild der Open Universities einzuführen...
vor etwa 13 Jahren
·
#1096
Hauptsache die ZEIT hat einen Artikel, der die Besucherzahlen weiter erhöht ;)
Die FernUni Hagen ist eine staatliche Hochschule mit staatlichen Professoren an der man ganz normal auch zB promovieren kann. Die Anforderungen sind absolut dieselben wie an einer "normalen" Uni.
An solchen Kommentaren (im ZEIT-Artikel) sieht man wieder, wie wichtig es für die Fernhochschulen ist, am Image zu arbeiten und genau zu erklären, was sie machen. Aber schön, dass das wenigstens von der FernUni mittlerweile allgemein bekannt zu sein scheint.
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